Demonstrationen zur Urteilsverkündung im G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg und Karlsruhe

Versammlungsfreiheit verteidigen!
Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!
Einstellung der Verfahren von Leipzig und Lützerath!

Seit Januar läuft vor dem Hamburger Landgericht ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten in Hamburg. 2017 wurde dort in der Straße „Rondenbarg“ eine Demonstration von der Polizei eingekesselt und aufgelöst. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Trotzdem stehen jetzt nicht die verantwortlichen Polizist*innen, sondern die Demonstrierenden vor Gericht.

Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Keinem der 86 Angeklagten wird eine individuelle Tat vorgeworfen, die bloße Anwesenheit auf der Demonstration soll für eine Verurteilung reichen. Aus schwarzer Kleidung von Demoteilnehmer*innen soll eine „Unterstützung von Gewalttäter*innen“ konstruiert werden. Das würde Kollektivstrafen gegen Demonstrierende zunehmend als Standard etablieren. Allein die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen.

Schon jetzt gibt es vergleichbare, kollektive Vorwürfe: Gegenüber 1300 Antifaschist*innen, die in Leipzig auf der Antirepressions-Demo am 3. Juni 2023 nach dem Urteil im Antifa-Ost-Verfahren bis zu elf Stunden eingekesselt wurden. Gegen alle laufen Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Auch gegen Klimaaktivist*innen, die in Lützerath für Klimagerechtigkeit demonstrierten, wird aufgrund ihrer Teilnahme an einer Demonstration wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt. In Baden-Württemberg wird aktuell gegen 167 Teilnehmer*innen der revolutionären 1.-Mai-Demo in Stuttgart ermittelt, denen im Nachgang eines Polizeiangriffes Landfriedensbruch vorgeworfen wird.

Der Ausgang des Rondenbarg-Verfahrens wird auch die weiteren Verfahren maßgeblich beeinflussen, eine Verurteilung wäre ein gefährlicher Dammbruch. Gerade jetzt braucht es in Zeiten von Kriegen, Klimakrise und rechter Hetze viele mutige Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit entschlossen und vielfältig nutzen.

Kommt am Tag X zur Demonstration nach Hamburg, wo derzeit der Rondenbarg-Prozess stattfindet und nach Karlsruhe, wo sich der Bundesgerichtshof befindet, der bei einer Revision urteilen wird. Tag X ist der Samstag vor der Urteilsverkündung im Rondenbarg-Prozess. Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest!

Demonstrationen
24. August 2024 | 15 Uhr | Hamburg | Gänsemarkt
24. August 2024 | 15 Uhr | Karlsruhe | Friedrichsplatz


Drei G20-Rondenbarg-Prozess-Termine im Juni 2024

Im Juni finden drei weitere Termine im Rondenbarg-Prozess statt. Am 13. Juni wird ein Zivilbeamter zur Frage aussagen, ob Polizeibeamte in Zivil in der Versammlung am 7. Juli 2017 mitliefen. Außerdem wird an diesem Prozesstag ein Beamter der Blumberg-Einheit als Zeuge vernommen. Am 27. Juni wird ein Vertreter des Staatsschutz vor Gericht als Zeuge befragt zum Thema Schwarzer Finger und den Vorbereitungen der G20-Proteste. Die Berichte von den bisherigen 16 Prozesstagen können hier nachgelesen werden.

Zu den Prozesstagen Ende Mai gibt es Presseartikel (NDR und MoPo), in denen über die vielen verletzten Demonstrierenden am Rondenbarg berichtet wurde. Anlass war die Vermehmung des Hundertschaftsführers der Blumberg-Einheit, die für Polizeigewalt bekannt ist. Auch eine Angeklagte hat kürzlich ein Interview gegeben, in dem es unter anderem um den brutalen Polizeieinsatz am Rondenbarg ging und um Steinwürfe auf die Eutiner Polizeieinheit, die im Laufe des Prozesses widerlegt wurden. Außerdem wurde die Befragung des Leiters der Abteilung Auswertung des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg im Interview thematisiert, ebenso wie in einem weiteren Artikel.

Zeigen wir uns weiter solidarisch, kommt nach Hamburg und begleitet den Prozess!

  • 13.06.2024: 17. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 27.06.2024: 18. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 28.06.2024: 19. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Der Prozesstag am 14.06.2024 fällt aus, da zwei Personen, die als Zeug*innen geladen waren und selbst im Rondenbarg-Verfahren Angeklagte sind, die Aussage verweigern.

Interview mit einer Angeklagten: »Es bleibt bei der Kriminalisierung der Anwesenheit«

Interview zum aktuellen Stand im Rondenbarg-Prozess. Über die BFE-Blumberg, dem Zeugen vom Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg und den möglichen Ausgang des Verfahrens: „Es geht nicht um Taten von Angeklagten, sondern um Mutmaßungen, was die Teilnehmer gewusst haben können. Es bleibt also bei der Kriminalisierung der Anwesenheit und damit bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Mit dem gleichen Konstrukt wird bereits gegen Hunderte Demonstranten ermittelt, unter anderem gegen Antifaschisten in Leipzig und Klimaaktivisten aus Lützerath.“

Zum Interview

G20-Rondenbarg-Prozess: Kleine Aktion gegen Polizeigewalt im Gericht und davor

Am 31.05.2024 hat der Hundertschaftsführer der Blumberg-BFE-Einheit vor Gericht in Hamburg ausgesagt. Im Gericht und davor wurde mit Bildern der zahlreichen Krankenwagen am Rondenbarg auf die massive Polizeigewalt bei dem Angriff der Polizei auf die Demo am 07.07.2017 aufmerksam gemacht. NDR und Hamburger Morgenpost haben berichtet. Einen Tag zuvor hatte Hartmut Licht vom Hamburger Verfassungsschutz ausgesagt. Dazu hatte die taz berichtet.

Rondenbarg: frühmorgendliches Schlendern – Interview in der Roten-Hilfe-Zeitung

Es ist der dritte Prozess gegen Teilnehmende des „Schwarzen Fingers“, die auf dem Weg vom Protestcamp im Hamburger Volkspark in die Innenstadt waren, um sich an der Blockade der Zufahrtswege zum Tagungsgelände zu beteiligen. Die ersten beiden Prozesse wurden im Februar 2018 und im Januar 2021 wegen Mutterschutz der Richterin beziehungsweise Corona abgebrochen. Interview nach dem zehnten Verhandlungstag Anfang April 2024 mit der G20-Angeklagten Gabi Müller aus Berlin.

Zum Interview in der aktuellen Roten-Hilfe-Zeitung

Veranstaltung in Leipzig: Versammlungsfreiheit entern. Warum wir auch aus Sachsen nach Hamburg zum Rondenbarg-Prozess fahren sollten

Während in Sachsen über enorme Einschnitte des Versammlungsrechts diskutiert wird, wird in Hamburg im Rahmen des Rondenbarg-Prozess potentiell ein neuer Präzedenzfall geschaffen.

Es läuft ein Gerichtsverfahren gegen zwei Personen die an den Hamburger G20-Protesten teilgenommen haben. Nun wird versucht diese Aktivist*innen für „ostentatives Mitmaschieren“ zu verurteilen. Falls das durch geht muss jede*r Demonstrant*in damit rechnen für eventuelle strafbare Handlungen aus der Menge heraus hinter Gittern zu landen. Was in der Konsequenz viele von der Teilnahme an Kundgebungen, Demos oder Streiks abgehalten könnte.

Das Urteil, dass hier gefällt werden soll, wird also entscheidend sein für jeden Menschen, der künftig an einer Demonstration teilnehmen möchte. Deswegen wollen wir uns gemeinsam Informieren mit euch am Samstag vor dem Gerichtsurteil zur Demo nach Hamburg fahren.

Am 27.05. fragen wir uns gemeinsam:
Was bedeutet ein Urteil in Hamburg das für kommende Demonstrationen und politische Aktionen?
Was passiert gerade in Sachsen und wie hängt das zusammen?

Mit Anna von der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ und dem Netzwerk „Versammlungsfreiheit verteidigen“

Zur Veranstaltungsankündigung

Drei G20-Rondenbarg-Prozess-Termine im Mai 2024

Im Mai finden drei weitere Termine im Rondenbarg-Prozess statt. Es werden am 16. Mai Polizeizeugen der Polizei-Einheit Eutin vor Gericht aussagen. Am 30. Mai wird H. Licht vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg als Zeuge vor Gericht erscheinen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob sich Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutz vor Ort innerhalb der einzelnen Versammlungszüge befanden. Am 30. und 31. Mai sind Zeugen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizeiabteilung Blumberg geladen. Die BFE-Einheit Blumberg ist für brutale Übergriffe auf Demonstrierende bekannt. Auch beim G20 im Rondenbarg hat die Einheit die Demonstration angegriffen und ist für zahlreiche teils schwere Verletzungen auf Seiten der Demonstrant*innen verantwortlich. Ohne Vorwarnung und unter dem Ruf „Das ist euer Frühstück, ihr Antifa-F*!“ prügelte die Polizei auf alle Protestierenden ein, die sie in die Finger bekam. Viele kletterten über einen Zaun, um sich in Sicherheit zu bringen. An diesem rüttelten die Polizeikräfte so stark bis er einbrach und auf einen tiefergelegenen Parkplatz und die Demonstrant*innen, die sich dort befanden stürzte. 14 Personen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Elf von ihnen waren schwer verletzt. Einige Personen haben durch die Polizeigewalt bis heute bleibende Verletzungen erlitten.

Die staatlichen Schläger werden nicht belangt, stattdessen stehen Genoss*innen bereits seit Januar 2024 in Hamburg vor Gericht. Den Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen, ohne dass ihnen eine individuelle Straftat zur Last gelegt wird. Allein ihre Anwesenheit bei der Demonstration soll bestraft werden. Dies stellt eine große Gefahr für die Versammlungsfreiheit insgesamt dar. Zeigen wir uns solidarisch, kommt nach Hamburg und begleitet den Prozess!

  • 16.05.2024: 14. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 30.05.2024: 15. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 31.05.2024: 16. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Der Prozesstag am 17.05.2024 fällt aus, da ein geladener Zeuge krank ist.

Kollektivstrafen für Demonstrierende verhindern: Rondenbarg-Prozess bedroht auch eure Versammlungsfreiheit

Seit Januar läuft vor dem Hamburger Landgericht ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten in Hamburg. 2017 wurde dort in der Straße „Rondenbarg“ eine G20-kritische Demonstration von einer Sondereinheit der Polizei eingekesselt und aufgelöst. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Trotzdem stehen jetzt nicht die verantwortlichen Polizeibeamten, sondern die Demonstrierenden vor Gericht: Angesetzt sind 25 Prozesstage gegen Aktivist*innen, die aus ihrem Arbeitsalltag und Privatleben gerissen werden.

Weiter zum kompletten Text von Grundrechte verteidigen