15.08. in Hamburg: Protestieren verboten? Updates zum Rondenbarg-Pilotverfahren und dessen Auswirkungen

Es ist ein leidiges Thema, aber wir kommen nicht drum herum. Noch immer werden Menschen, die vor über 7 Jahren zum G20-Gipfel in Hamburg gegen die grausamen kapitalistischen Verhältnisse und ihre Vertreter*innen demonstriert haben, auf die Anklagebank gezerrt.

Nach über 20 Verhandlungstagen soll nun Ende August das erste Urteil im sogenannten Rondenbarg-Verfahren gesprochen werden. 84 weitere Personen haben die gleiche Anklageschrift. Gegen mindestens 17 davon wird der Prozess alsbald beginnen.
Der Vorwurf: die Demonstrant*innen sollen an einer Versammlung teilgenommen haben, bei der es zu vereinzelter einfacher Sachbeschädigung kam. Das Besondere: sie sollen allein für ihre Anwesenheit nach §125 Landfriedensbruch verurteilt werden.
Damit würde ein nicht unerheblicher Präzedenzfall geschaffen, der dazu dient, das Demonstrationsrecht zu verschärfen und die so viel gelobte Versammlungsfreiheit langfristig massiv einzuschränken.

Vorher berichten wir aber erst nochmal: Wir geben einen Einblick in Details des Verfahrens, erzählen vielleicht Anekdoten und finden im besten Fall mit euch zusammen heraus, wie wir uns gegen diese Entwicklung wappnen können.

Anwesend sind:

  • Daniela Rohrlack, Strafverteidigerin im derzeitigen Verfahren
  • Ermittlungsausschuss Hamburg
  • Gabi, Angeklagte im laufenden Prozess

15. August um 19 Uhr am Grünen Jäger, Neuer Pferdemarkt, Hamburg

Außerdem: Kommt mit uns gegen die Verurteilung auf die Straße, am 24. August um 15 Uhr am Gänsemarkt! Für widerständigen Protest! United we Stand!

23.08.2024 Vorbereitungsveranstaltung zur Demoanreise „Gemeinschaftlicher Widerstand“

Die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand ruft unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ für Samstag, den 24. August, zu Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe auf. Wir zeigen uns ebenfalls solidarisch mit den betroffenen Genoss*innen, stellen uns gegen Repressionen und schließen uns somit der Demonstration an.

Am Freitag den 23.08. um 20 Uhr, wollen wir mit euch die gemeinsame Anreise zur Demo im Antifaschistischen Café vorbereiten.

Solidarität ist unsere Waffe!

Weitere Infos

Demonstrationen am 24. August in Hamburg und Karlsruhe vor dem Urteil im G20-Rondenbarg-Prozess

Der G20-Rondenbarg-Prozess neigt sich seinem Ende entgegen. Mit einer Urteilsverkündung ist Ende August zu rechnen. Wir wollen vor der Urteilsverkündung gemeinsam unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ auf die Straße gehen und rufen am Samstag, dem 24. August, zu Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe auf. Für die Mobilisierung zu den beiden Demonstrationen haben wir Plakate, Flyer und Aufkleber gedruckt. Ihr könnt gerne kostenlos Material bei uns bestellen, schreibt uns einfach eine E-Mail. Wenn ihr gemeinsame Anreisen plant, sagt uns gerne Bescheid.

Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!

24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Hamburg | Gänsemarkt
24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Karlsruhe | Friedrichsplatz

Prozesstermine und mögliches Urteil im August 2024 im G20-Rondenbarg-Verfahren

Der G20-Rondenbarg-Prozess, der im Januar 2024 begonnen hat, neigt sich seinem Ende entgegen. Im August stehen noch vier Termine an. Eventuell wird es am 15. und 16. August bereits die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geben. Weitere Prozesstermine sind der 26. und 27. August, an einem dieser Daten könnte bereits das Urteil verkündet werden. Als weiteren Termin wurde der 3. September festgelegt, falls es noch zu Verzögerungen kommen sollte.

Am 20. Juli wurde ein Vertreter vom Verfassungsschutz Niedersachsen als Zeuge vernommen. Es ging um die Frage, ob Vertrauenspersonen des Verfassungsschutz Niedersachen im Schwarzen Finger anwesend waren. Der Zeuge bestätigte, dass V-Personen vom niedersächsischen Verfassungsschutz beim G20 in Hamburg präsent waren, allerdings sagte er nicht in welchem Blockadefinger. Die Anwesenheit von Zivilpolizist*innen oder V-Personen in der Versammlung, wäre eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“, da eine Straftat nach Paragraf 125 Landfriedensbruch laut der Rechtsauffassung des Gerichts bereits durch die Teilnahme und ohne eigenhändige Begehung von weiteren Straftaten vorliegen kann.

An diesem Prozesstag hatte die Richterin einen rechtlichen Hinweis gemäß Paragraph 265 Strafprozeßordnung verlesen, in dem es hieß, dass anders als in der Anklage vom 26.09.2019 auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, zur Sachbeschädigung, zum Widerstand gegen sowie zu einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Betracht kommt. Außerdem wurde darin festgehalten, dass es bezogen auf die Anklage wegen Landfriedensbruchs gemäß Paragraph 125 in Betracht käme, dass die Angeklagten sich lediglich als Teilnehmer und nicht als Täter beteiligt haben könnten. Insgesamt deutet sich somit an, dass die Richterin eine Verurteilung anstrebt.

Jede Verurteilung, egal in welcher konkreten Form, stellt jedoch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, denn nach wie vor wird die bloße Anwesenheit der Angeklagten bei einer Demonstration kriminalisiert. Der Verfolgungseifer der Justiz ist außerdem noch lange nicht zu Ende. Weitere Rondenbarg-Verfahren wurden jetzt eröffnet, gegen eine Gruppe von elf Angeklagten und gegen eine Gruppe von sechs Angeklagten. Insgesamt gibt es 86 Angeklagte. Mit einem Start dieser Prozesse ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

Vor der Urteilsverkündung im aktuell laufenden Prozess wird es am 24. August in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen geben unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“. Kommt zu den letzten Prozessterminen und zu den Demos! United we Stand!

  • 15.08.2024: 21. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 16.08.2024: 22. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 26.08.2024: 23. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 27.08.2024: 24. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht

Audio-Mitschnitt der Veranstaltung „#protect your protest – Versammlungsfreiheit verteidigen“

Am 9. Juli 2024 hat in Berlin die Veranstaltung „#protect your protest – Versammlungsfreiheit verteidigen“ von der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ und dem Bündnis „Grundrechte verteidigen“ stattgefunden. Philipp Krüger, Sprecher der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte von Amnesty International ging auf die Lage bezüglich des Versammlungsrechts ein und stellte dar wie Protestierende stigmatisiert und Versammlungen verboten werden. Am gleichen Tag hatte Amnesty einen Bericht zur Versammlungsfreiheit in 21 Ländern in Europa veröffentlicht. Danach gab Gabi, eine Angeklagte im Rondenbarg-Prozess, einen Überblick zur Geschichte des Landfriedensbruchparagraphen 125 und stellte dar wie dieser Paragraf immer schon ein Instrument war, um Proteste zu unterdrücken. Zum Schluss ging Adrian Wedel, Verteidiger im Rondenbarg-Prozess und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), auf den aktuellen Stand im Rondenbarg-Prozess ein und zeigte auf, welche Gefahr für die Versammlungsfreiheit durch diesen Prozess besteht.

Hier könnt ihr euch den Mitschnitt der Veranstaltung anhören.

Veranstaltung in Münster am 23. Juli 2024: Infos und Austausch mit dem Rondenbarg-Solikreis

Der G20 Gipfel ist mittlerweile schon sieben Jahre her. Trotzdem finden grade immer noch Gerichtsprozesse gegen Demostrant*innen statt. Bei einer Demonstration wurden in der Straße „Rondenbarg“ Demonstrant*innen von der Polizei eingekesselt, verprügelt und die Demo aufgelöst. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Trotzdem stehen jetzt nicht die verantwortlichen Polizist*innen, sondern die Demonstrierenden vor Gericht. Allen ist klar, diese Aktivist*innen haben keine individuelle Straftat begangen. Doch jetzt wird diesen Demostrant*innen schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen und eine Kollektivschuld verhängt. Mitgehangen, mitgefangen!

Warum gibt es diese Prozesse? Wie können Demostrant*innen vor Gericht stehen, die nachweislich nichts getan haben und auf die eingepügelt wurden? Was bedeuten dieser Prozess und deren Ausgang für soziale Bewegungen und linke Proteste? Was für Auswirkungen hat der Rondenbarg Prozess auf zum Beispiel den Leipziger Tag-X-Kessel oder Demos in Lützerath? Wie lässt sich die Form der Repression in gesellschaftliche Entwicklungen einordnen? Und wie können wir uns dagegen wehren?

Viele Fragen, wir versuchen sie zu beantworten! Am 23.07. (19:00, a.cat) kriegen wir Besuch von einer Person aus der Soli-Prozessbegleitung rund um den Rondenbarg Prozess. Kommt vorbei, lasst uns über staatliche Repressionen sprechen und und uns überlegen, wie wir uns mit den Angeklagten solidarisieren können und wie wir weiterhin mit zunehmenden Repressionen umgehen!

Dienstag * 23.07.2024 * 19 Uhr * a.cat * Herwarthstraße 7 * Münster
Weitere Infos

Zwei Prozesstermine im Juli 2024 im G20-Rondenbarg-Verfahren

Im Juli finden zwei weitere Verhandlungstage im Rondenbarg-Prozess statt. Für den Vormittag des 18. Juli ist der Polizeibeamte Lohdal geladen, er war Einsatzführer des „Einsatzabschnitts Aufklärung“ während des G20-Gipfels. Es geht um die Frage, ob zivil gekleidete Polizeibeamte in der Demonstration mitliefen. Er wurde bereits am 13. Juni 2024 befragt. Die Vernehmung muss wiederholt werden, da der kurz vorher gestellte Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den damals anwesenden Schöffen als begründet angenommen wurde. Am Nachmittag des 18. Juli wird der Polizeioberkommissar Schlitt der Bundespolizeiabteilung Hünfeld vernommen, der zur Besatzung der Wasserwerfer gehörte. Am 19. Juli ist der Polizeibeamte Nicko der Bundespolizeiinspektion Forst geladen. Er hat ebenfalls bereits am 13. Juni ausgesagt. Die Befragung muss aus dem gleichen Grund wie bei Lohdal wiederholt werden. Die Berichte von den bisherigen 18 Prozesstagen können hier nachgelesen werden.

Zeigen wir uns weiter solidarisch, kommt nach Hamburg und begleitet den Prozess!

Das Verfahren neigt sich dem Ende zu. Die genaue Terminierung ist noch unklar. Derzeit erwarten wir das Urteil Ende August. Kommt zur Demo am Tag X, dem Samstag vor der Urteilsverkündung, 15 Uhr in Hamburg und Karlsruhe!

  • 18.07.2024: 19. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 19.07.2024: 20. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Update: Während das Pilotverfahren noch läuft, hat eine andere Kammer des Landgerichtes Hamburg nun angekündigt, den Prozess gegen weitere 11 Personen der insgesamt 86, die im Rondenbarg-Verfahren angeklagt sind, zu eröffnen. Noch gibt es keine Verhandlungstermine. Wir rechnen mit dem Beginn zum Ende des Jahres 2024.

Kein G20-Rondenbarg-Prozess am 28. Juni

Der morgige Prozesstag am 28. Juni fällt aus. Die Polizeizeugen des Wasserwerfertrupps der Bundespolizei Hühnfeld sind durch ihren Einsatz, Schutz der AfD in Essen, verhindert. Während der Zerschlagung der Demonstration am Rondenbarg hatte die Hühnfeld-Einheit von hinten diese mit Wasserwerfern angegriffen. Der nächste Prozesstag soll am 18. Juli stattfinden.

#UnitedWeStand
#Nazisstoppen

Schöffe fliegt – Richterin bleibt

Der Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen im Rondenbarg-Prozess wurde von der Landgerichtskammer angenommen. Er hatte sich beim NDR über deren Bericht zum Prozess beschwert, da ihm dieser zu polizeikritisch war. Der Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin wurde abgelehnt, obwohl sie sich am Nachmittag des 05.06.2024 bei der NDR-Journalistin telefonisch gemeldet hatte und die Auffassung des Schöffen teilte und somit ebenfalls die Medienberichterstattung beeinflussen wollte. Taz und Hamburger Morgenpost berichteten.

#protectyourprotest – Versammlungsfreiheit verteidigen! Podiumsveranstaltung zum G20-Rondenbarg-Prozess in Berlin

Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird in Deutschland zunehmend eingeschränkt durch Versammlungsverbote, repressive Gesetzgebung und Polizeigewalt. Klima-Aktivist*innen werden in Präventivhaft genommen, Antifaschist*innen in Leipzig über Stunden eingekesselt und pro-palästinensische Veranstaltungen und Demonstrationen verboten.

Mit dem seit Januar 2024 in Hamburg laufenden Rondenbarg-Prozess droht ein weiterer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Ein Demonstrationszug mit etwa 200 Teilnehmer*innen war während des G20-Gipfels 2017 auf dem Weg zu den Blockadeaktionen in der Straße „Rondenbarg“ von der Polizei ohne Vorwarnung gewaltsam aufgelöst worden. 14 Personen mussten ins Krankenhaus. Insgesamt 86 Personen wurden angeklagt. Zwei der damals Festgenommenen stehen wegen dieser Demonstration derzeit vor Gericht, der Vorwurf lautet schwerer Landfriedensbruch. Das Besondere an dem Fall ist, dass den Angeklagten keine eigenhändigen Taten vorgeworfen werden, allein ihre Anwesenheit sei strafbar. Durch das Tragen ähnlicher Kleidung soll einem vermeintlichen gemeinsamen Tatplan zugestimmt worden sein bzw. „Straftäter“ gedeckt worden seien.

Eine Verurteilung wäre eine weitere praktische Verschärfung des Paragrafen 125 Landfriedensbruch. In Zukunft müssten dann Demonstrationsteilnehmende damit rechnen, verurteilt zu werden, wenn es zu strafbaren Handlungen auf einer Demonstration kommt. Die bloße Anwesenheit wäre dann strafbar.

Wir wollen über den aktuellen Stand im Rondenbarg-Verfahren sprechen, über die Angriffe auf die Versammlungsfreiheit und die Rolle des Paragrafen 125.

  • Rechtsanwalt Adrian Wedel
    Verteidiger im Prozess und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), wird die Konsequenzen des Urteils aus einer juristischen Perspektive erörtern
  • Angeklagte*r im Rondenbarg-Prozess
    wird auf die Rolle des Paragrafen 125 und der staatlichen Repression eingehen
  • Vertreter*in von Amnesty International Deutschland
    wird zur Lage der Versammlungsfreiheit in Deutschland sprechen

Podiumsveranstaltung zum G20-Rondenbarg-Prozess in Berlin

Dienstag * 09.07.2024 * 19 Uhr * Emmaus-Kirche * Lausitzer Platz in Kreuzberg