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Vier Rondenbarg-Prozesstermine im März

Im März gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 14. März um 9:30 Uhr und am 15. März um 9:00 Uhr im kleineren Saal 288. Außerdem findet die Verhandlung am 21. und 22. März statt. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Alle sind eingeladen den Prozess solidarisch zu beobachten.

Zu den bisherigen Prozesstagen gibt es Protokolle, die unter Prozessberichte zu finden sind. Es gibt einige gute Artikel zum Rondenbarg-Prozess unter anderem mit Interviews der Angeklagten. Wir haben dazu eine Übersicht erstellt.

  • 14.03.2024: 07. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 15.03.2024: 08. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 22.03.2024: 09. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.03.2024: 10. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
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Updates zum G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg

Am 8. und 9. Februar 2024 wurde der Rondenbarg-Prozess in Hamburg am Landgericht fortgesetzt. Es gab von Seiten der Staatsanwaltschaft und dem Gericht das Angebot das Verfahren nach Paragraf 153a Strafprozessordnung gegen Auflagen in Form einer Geldzahlung und der Distanzierung von Gewalt einzustellen.

Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher ist sie auf das Angebot eingegangen, ebenso wie ein weiterer gesundheitlich beeinträchtigter Angeklagter. Beide haben eine Stellungnahme ganz allgemein gegen Gewalt abgegeben. Eine weitere Angeklagte konnte zum Prozesstermin krankheitsbedingt nicht anreisen. Ihr Verfahren wurde abgetrennt.

Zwei Angeklagte werden den Prozess weiter fortsetzen und haben das Einstellungsangebot abgelehnt. Sie haben dazu am 8. Februar eine Prozesserklärung im Gericht verlesen. Darin heißt es: „Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist.“

Bei den Prozessen gibt es eine solidarische Prozessbeobachtung. Zu den einzelnen Prozesstagen werden zeitnah die aktuellen Protokolle veröffentlicht.

Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 22. Februar um 9:30 Uhr und am 23. Februar um 9:00 Uhr. Ab dem 23.02.2024 werden die Verhandlungen im kleineren Saal 288 stattfinden. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen.

  • 22.02.2024: 5. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.02.2024: 6. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Berlin: Antifa-Tresen zum Rondenbargprozess

Sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg werden immer noch Genoss*innen kriminalisiert. Nach dem Prozessauftakt am 18.01.2024 gegen die Angeklagten des Rondenbarg-Prozesses und den ersten Verhandlungstagen gibt es ein Update zum Stand der Repression von der Soli-Gruppe „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Kommt vorbei, informiert euch und diskutiert mit uns.

Der Westberliner Antifa Tresen lädt jeden 3. Freitag im Monat zu kühlen Getränken & Solicocktails alles auch alkfrei. Musik aus der Dose & was zum Knabbern gibt es auch. Der Ofen glüht wie unsere Herzen!

Veranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Freitag * 16. Februar 2024 * 20:00 Uhr
Rote Insel * S-Yorckstraße * Berlin

Mehr Infos: antifa-westberlin.org

Hannover: Rondenbarg und die Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts

Im Juli 2017 protestierten Zehntausende gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Bereits im Vorfeld kündigte sich auch die zu erwartende Repression an: Camps wurden verboten, die Innenstadt von Hamburg wurde zum demonstrationsfreien Bereich erklärt. Am Tag vor dem Gipfel wurde die „Welcome to Hell“-Demo gewaltsam aufgelöst. Am nächsten Tag stürmten Tausende die rote Zone und blockierten die Zufahrtswege zum Gipfel. Ein Demozug wurde in der Straße Rondenbarg von Spezialeinheiten der Polizei brutal angegriffen und zerschlagen. Menschen wurden teilweise schwer verletzt und eingeknastet. Bisher wurden Einige aus dem Komplex bereits verurteilt. Im Januar 2024 begann die nächste Runde im Rondenbargverfahren gegen sechs Beschuldigte. Sie sollen wegen einer konstruierten „gemeinschaftlichen Tat“ ohne konkret individuellen Strafnachweis verurteilt werden. Wir wollen gemeinsam mit einem Beschuldigten und der Roten Hilfe diskutieren, was es für uns als Linke bedeutet, wenn die bloße Anwesenheit auf einer Demonstration für eine Verurteilung reichen kann.

Veranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Donnerstag * 22. Februar 2024 * 19:00 Uhr
UJZ Korn * Kornstraße 28–32 * Hannover

Mehr Infos: interventionistische-linke.org

Prozesserklärung der Angeklagten vom 08.02.2024

Die beiden Angeklagten, die den Rondenbarg-Prozess weiter fortsetzen und das Einstellungsangebot ablehnten, haben heute folgende Prozesserklärung im Gericht verlesen:

Wir haben uns entschieden, die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen abzulehnen. Seit sechseinhalb Jahren leben wir in Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen: Für jeden von uns ist es eine Belastung hier vor Gericht zu stehen. Als Angeklagte stehen wir unter enormem Druck mit ernsten beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Einbußen. Für eine Mitangeklagte war sogar ihr Aufenthaltsstatus von dem Ausgang dieses Verfahrens abhängig. Manche von uns haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen. Wir alle kritisieren aber einheitlich die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen.

Im Kontext eines massiven Angriffs der Polizei auf die Demonstration am Rondenbarg, bei dem 14 Menschen ins Krankenhaus gebracht werden mussten, wird von uns eine „Distanzierung von Gewalt“ gefordert. Das ist aus unserer Sicht eine Täter-Opfer-Umkehr. Wieso sollen wir uns von etwas distanzieren, das uns überhaupt nicht vorgeworfen wird? Wir können das nicht anders lesen als ein Versuch der Staatsanwaltschaft, uns und die Proteste gegen die G20 zu stigmatisieren. Wann distanzieren sich die verantwortlichen Polizeibeamten? Wann die verantwortlichen Politiker*innen und die Stadt Hamburg für ihren Gipfel der Gewalt? Warum sollen wir Geld zahlen, wenn wir seit fast sieben Jahren unter dem Damoklesschwert dieses Prozesses stehen, jetzt alle zwei Wochen anreisen und die Kosten für unsere Verteidigung bezahlen müssen? Warum sollten manche als Teil des Angebots davon absehen, Entschädigung für die Untersuchungshaft zu fordern?

Bereits in den ersten Verhandlungstagen sind die zentralen Punkte der Anklage in sich zusammengefallen. Die vorsitzende Richterin bezeichnete es am ersten Prozesstag als „Wahnsinn“, das Vefahren in dieser Form überhaupt zu führen. Wir verstehen nicht, warum jetzt auch noch über Auflagen gestritten werden muss. Warum zieht die Staatsanwaltschaft das Verfahren in die Länge? Warum wird der Prozess nicht heute und ohne Auflagen eingestellt?

Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist. Jeder weitere Prozesstag wäre ein Tag zu viel: Allein die Möglichkeit ohne individuellen Tatvorwurf vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Das Verfahren muss deshalb noch heute, und ohne Auflagen eingestellt werden.

Pressemitteilung von Grundrechte verteidigen: G20-Prozess geht weiter – Staatsanwaltschaft in der Defensive

Verhandlung wird heute um 9:30 Uhr fortgesetzt

  • Landgericht weist Großteil der Anklagepunkte zurück
  • Angeklagte kritisieren Auflagen der Staatsanwaltschaft
  • Prozess wird heute fortgesetzt, Angeklagte werden sich äußern

Der sogenannte Rondenbarg-Prozess gegen Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 begann am 18. Januar vor dem Hamburger Landgericht. Gleich zu Beginn wies die vorsitzende Richterin Sonja Boddin einen Großteil der Anklagepunkte zurück: Sie lehnte den Vergleich der Demonstration mit einem Hooligan-Aufmarsch – in Referenz auf ein BGH-Urteil von Mai 2017 – ab und erkannte an, dass es sich bei der Demonstration am Rondenbarg grundsätzlich um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes handelte.

Infolgedessen bot die Hamburger Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen eine Geldauflage und eine „Distanzierung von Gewalt“ einzustellen. Einheitlich kritisieren die Angeklagten die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen. Nach intensiven Gesprächen zwischen den Angeklagten und ihrer Verteidigung werden zwei Angeklagte den Prozess fortführen. Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher nimmt sie, sowie ein gesundheitlich beeinträchtigter weiterer Angeklagter, das Angebot an.

Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Es sollen Einzelne, denen keine individuellen Straftaten vorgeworfen werden, kollektiv in Haftung genommen werden, wenn Demonstrationen unfriedlich verlaufen. Allein die Möglichkeit für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Gerade deswegen fordert die Initiative „Grundrechte Verteidigen!“ eine sofortige Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.

Die Verhandlung wird am 8. Februar um 9:30 Uhr und am 9. Februar um 9:00 Uhr am Hamburger Landgericht fortgesetzt.

Adrian Wedel, einer der Strafverteidiger, kommentierte: „Die Anklage der Staatsanwaltschaft bricht nach den ersten beiden Prozesstagen zusammen, trotzdem will sie nach sechs Jahren noch über Auflagen diskutieren. Es gibt aber nichts, wovon sich die Angeklagten distanzieren müssten: Sie werden nicht für Gewaltakte angeklagt, sondern für ihre bloße Anwesenheit bei einer Demonstration. Das Verfahren sollte sofort und ohne Auflagen eingestellt werden.“

Nils Jansen, Angeklagter im Prozess, betont: „Viele Angeklagte müssen weite Strecken zurücklegen, sind gesundheitlich beeinträchtigt und erleiden berufliche und finanzielle Einbußen. Manche haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen, ich und eine weitere Mitangeklagte werden es ablehnen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, wir alle wünschen uns ein schnelles Ende des Verfahrens. Dennoch: Die Auflagen der Staatsanwaltschaft sind aus unserer Sicht Täter-Opfer-Umkehr. 14 Demonstrierende wurden am Rondenbarg von Krankenwagen abgeholt, kein einziger Polizeibeamter wurde verletzt. Wann distanzieren sich die verantwortlichen Polizeibeamten, wann die verantwortlichen Politiker*innen und die Stadt Hamburg für ihren Gipfel der Gewalt?“

Pressemitteilung vom 08.02.2024, 7:30 Uhr
Kontakt: info@grundrechteverteidigen.de

Kundgebungen und solidarische Prozessbegleitung im Februar 2024

Kommt zu den G20-Rondenbarg-Prozessen nach Hamburg. Stehen wir solidarisch an der Seite der Angeklagten. Hier gibt es weitere Infos zu den Kundgebungen und zur solidarischen Prozessbegleitung.

  • 08.02.2024 * Donnerstag
    08:30 bis 16:30 Uhr Kundgebung | 09:30 bis 16:00 Uhr Prozess
  • 09.02.2024 * Freitag
    08:00 bis 15:30 Uhr Kundgebung | 09:00 bis 15:00 Uhr Prozess
  • 22.02.2024 * Donnerstag
    08:30 bis 16:30 Uhr Kundgebung | 09:30 bis 16:00 Uhr Prozess
  • 23.02.2024 * Freitag
    08:00 bis 15:30 Uhr Kundgebung | 09:00 bis 15:00 Uhr Prozess

G20-Rondenbarg-Verfahren in Hamburg: Aktueller Stand

Am 18. und 19. Januar 2024 hat in Hamburg am Landgericht der dritte Anlauf im Rondenbarg-Prozess begonnen. Zahlreiche solidarische Menschen kamen zur Kundgebung vor dem Gericht und verfolgten den Prozess.

Die Angeklagten verlasen am 1. Prozesstag eine gemeinsame politische Prozesserklärung. Die Verteidigung hat am ersten Tag mehrere Opening Statements vorgetragen, in denen unter anderem auf das Versammlungsrecht und die Kritik an der juristischen Konstruktion der Hamburger Staatsanwaltschaft eingegangen wurde.

Bei den Prozessen gibt es eine solidarische Prozessbeobachtung. Zu den einzelnen Prozesstagen werden wir Protokolle veröffentlichen. Für die ersten beiden Prozesstage sind die Protokolle bereits verfügbar.

Am Samstag, dem 20. Januar 2024 hat in Hamburg mit 1500 Menschen die Solidaritätsdemonstraton unter dem Motto „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!“ stattgefunden. Die Demo war ein starkes Zeichen der Solidarität mit den Rondenbarg-Betroffenen und allen Linken, die mit Repression oder Knast konfrontiert sind.

Es gab rund um den Prozessbeginn zahlreiche Artikel und Interviews in der Presse. In unserem Pressespiegel haben wir eine Auswahl zusammengestellt.

Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 8. Februar um 9:30 Uhr und am 9. Februar um 9:00 Uhr. Davor gibt es wie zu jedem Prozesstag Kundgebungen:

  • 08.02.2024: 3. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 09.02.2024: 4. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Anträge und Statements der Anwält*innen am ersten Prozesstag

Am ersten Verhandlungstag, Donnerstag den 18. Januar 2024, wurde neben der Prozesserklärung der Angeklagten Statements der Verteidiger*innen gehalten. Diese haben wir hier dokumentiert.

Zu den Statements