Updates zum G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg

Am 8. und 9. Februar 2024 wurde der Rondenbarg-Prozess in Hamburg am Landgericht fortgesetzt. Es gab von Seiten der Staatsanwaltschaft und dem Gericht das Angebot das Verfahren nach Paragraf 153a Strafprozessordnung gegen Auflagen in Form einer Geldzahlung und der Distanzierung von Gewalt einzustellen.

Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher ist sie auf das Angebot eingegangen, ebenso wie ein weiterer gesundheitlich beeinträchtigter Angeklagter. Beide haben eine Stellungnahme ganz allgemein gegen Gewalt abgegeben. Eine weitere Angeklagte konnte zum Prozesstermin krankheitsbedingt nicht anreisen. Ihr Verfahren wurde abgetrennt.

Zwei Angeklagte werden den Prozess weiter fortsetzen und haben das Einstellungsangebot abgelehnt. Sie haben dazu am 8. Februar eine Prozesserklärung im Gericht verlesen. Darin heißt es: „Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist.“

Bei den Prozessen gibt es eine solidarische Prozessbeobachtung. Zu den einzelnen Prozesstagen werden zeitnah die aktuellen Protokolle veröffentlicht.

Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 22. Februar um 9:30 Uhr und am 23. Februar um 9:00 Uhr. Ab dem 23.02.2024 werden die Verhandlungen im kleineren Saal 288 stattfinden. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen.

  • 22.02.2024: 5. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.02.2024: 6. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht