Oldenburg: Info- und Mobiveranstaltung zu den G20-Rondenbarg-Prozessen und der Demo in Hamburg

Sommer 2017 – das Gipfeltreffen der G20-Staaten findet in Hamburg statt. Auf den Straßen trifft der größte Polizeieinsatz der Stadtgeschichte auf vielfältigen, lauten und entschlossenen Protest aus aller Welt.

Einer der vielen Demonstrationszüge mit ca. 200 Teilnehmer*innen wird auf dem Weg zu den Blockadeaktionen in der Straße „Rondenbarg“ von der Polizei brutal zerschlagen, zahlreiche Menschen werden verletzt, verhaftet, mit Strafverfahren überzogen.

6 ½ Jahre später beginnt am 18. Januar 2024 im sog. Rondenbarg-Verfahren gegen 6 von insgesamt 85 Betroffenen der Prozess in Hamburg, geplante Dauer des Prozesses – bis August. Vorgeworfen wird den Angeklagten das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei u.a. auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt dieses Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir wollen euch in einer Veranstaltung am 11. Januar über das Rondenbarg-Verfahren informieren und darüber reden, wie wir praktische Solidarität organisieren können. Insbesondere gibt es Informationen zur geplanten Demonstration in Hamburg am 20. Januar.

Getroffen hat es Einzelne – Gemeint sind wir alle!

Info- und Mobiveranstaltung zu G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg

Donnerstag * 11.01.2024 * 18:30 Uhr
Alhambra-Saal * Hermannstraße 83 * Oldenburg

Mehr Infos: rotehilfeoldenburg.noblogs.org

Material der Roten Hilfe zum Rondenbarg-Prozess erschienen

Die Rote Hilfe hat neues Info-Material für den G20-Rondenbarg-Prozess produziert, welcher am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnt. Es gibt Flyer, Plakate und Aufkleber. Wenn ihr Material haben möchtet, meldet euch beim Literaturvertrieb der Roten Hilfe.

Text auf dem Rote-Hilfe-Flyer:

Gegen die Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts – Einstellung aller G20-Verfahren

Gesetzesverschärfungen im Vorfeld, massive Polizeigewalt und Massenfestnahmen – der G20-Gipfel 2017 in Hamburg war auch ein Gipfel der Repression. Mit der mittlerweile dritten Auflage des Rondenbarg-Verfahrens zielt die Staatsanwaltschaft erneut auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf politischen Protest insgesamt.

Ab Januar 2024 werden sechs Genoss*innen wegen schwerem Landfriedensbruch angeklagt, ohne dass ihnen selbst auch nur eine konkrete Straftat vorgeworfen wird. Sie sollen für ihre bloße Anwesenheit bei den G20-Protesten verurteilt werden. Auch nach sieben Jahren und zwei geplatzten Rondenbarg-Prozessen ist der Verfolgungseifer der politischen Justiz ungebrochen. Offensichtlich geht es der Staatsanwaltschaft Hamburg darum, entlang des Verfahrens das Demonstrationsstrafrecht allgemein zu verschärfen.

Umso mehr gilt es für uns, solidarisch mit den Betroffenen zu sein und den Angriff auf die Versammlungsfreiheit gemeinsam abzuwehren.

Sonderseite der Roten Hilfe zum Rondenbarg-Prozess
rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de

Berlin: Podiumsveranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Ein Demonstrationszug mit etwa 200 Teilnehmer*innen hatte frühmorgens das Protestcamp in Altona verlassen. Auf dem Weg zu den Blockadeaktionen wurde die Demo in der Straße Rondenbarg von der Polizei ohne Vorwarnung brutal angegriffen und zerschlagen.

Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs von insgesamt 85 Betroffenen am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor, sondern verweist auf „psychische Beihilfe“. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Mit einem solchen Urteil würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt werden.

Wir wollen über das Rondenbarg-Verfahren sprechen und darüber wie wir praktische Solidarität organisieren können. Dazu haben wir eingeladen:

  • Vertreterin der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“
    zur Soliarbeit zum Rondenbarg-Prozess
  • Stephan Schrage und sein Kollege Adrian Wedel
    Anwalt einer Angeklagten über die juristische Einschätzung zum Rondenbarg-Verfahren
  • Aktivist der Interventionistischen Linken
    über die Repression im Kontext der Gipfelproteste
  • Angeklagte im Rondenbarg-Prozess
    zu den Ereignissen vor Ort und der politischen Bedeutung

 

Podiumsveranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Dienstag * 09.01.2024 * 19 Uhr
Versammlungsraum im Mehringhof
Gneisenaustraße 2a * 10961 Berlin * 1. Hinterhof * Aufgang III * 1. Etage links

Silvester zum Knast – Bundesweite Termine 2023

Wie jedes Jahr finden an Silvester in mehreren Städten Kundgebungen und Demonstrationen vor Knästen statt. Knäste, der repressive Polizeiapparat und Kriminalisierung sollen zu Handlungsunfähigkeit, der Zerschlagung von Bewegungen und zu Isolation führen. Das Gefängnissystem ist ein zentraler Bestandteil des Kapitalismus. Vor allem arme Menschen landen im Knast. Zehntausende Menschen sitzen in Deutschland im Knast, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen konnten. Wir wollen den Gefangenen zeigen, dass sie nicht alleine sind. Lasst uns am 31.12. vor Knästen zusammenkommen, zu versuchen, die Isolation zu brechen und das neue Jahr gemeinsam zu beginnen und unsere Solidarität auszudrücken.

Hier eine Zusammenstellung von bundesweiten Aktionen, meldet euch gerne mit weiteren zu ergänzenden Terminen:

31.12.2023 * Berlin * 15 Uhr
Kundgebung vor der JVA Tegel (Infos)

31.12.2023 * Berlin * 22:30 Uhr
Kundgebung vor der JVA Moabit (Infos)

31.12.2023 * Bruchsal * 16 Uhr
Demonstration zur JVA Bruchsal ab Bahnhof Bruchsal (Infos)

31.12.2023 * Dresden * 15 Uhr
Demonstration zur JVA Hammerweg (Infos)

31.12.2023 * Freiburg * 18 Uhr
Kundgebung vor der JVA Freiburg (Infos)

31.12.2023 * Glückstadt * 16:30 Uhr
Kundgebung vor dem Abschiebeknast Glückstadt (Infos)

31.12.2023 * Kassel * 18 Uhr
Demonstration zur JVA Kassel ab Goethestern (Infos)

31.12.2023 * Hamburg * 15 Uhr
Kundgebung vor dem U-Haft-Knast Holstenglacis (Infos)

31.12.2023 * Leipzig * 17 Uhr
Kundgebung vor der JVA Leinestraße (Infos)

31.12.2023 * München * 18 Uhr
Demonstration zur JVA Stadelheim München ab Mangfallplatz (Infos)

Jingle und Video zum Prozessauftakt und zur Demonstartion in Hamburg 2024

Zur Mobilisierung zum Prozessauftakt am 18.01. und zur bundesweiten Demonstration am 20.01. in Hamburg gibt es ein Mobilisierungs-Jingle und -Video zum runterladen. Werden wir aktiv. Lasst uns der Repression mit gemeinschaftlichem Widerstand und Solidarität begegnen.

  • 18.01.2024: Prozessauftakt * Kundgebung * 9 Uhr * Landgericht
  • 19.01.2024: 2. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 20.01.2024: Bundesweite Demo in Hamburg


Bundesweite Soli-Demo am 20. Januar 2024 in Hamburg!

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression!
Versammlungsfreiheit verteidigen!

Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 – 16 Uhr – Jungfernstieg Hamburg


Veranstaltung in Berlin: Neuer G20-Prozess in Hamburg – Film und Gespräch

Anlässlich des anstehenden neuerlichen G20-Verfahrens zeigen wir den Doku-Film „Hamburger Gitter“. Im Anschluss wollen wir aktuelle Informationen teilen und ins Gespräch kommen, wie wir die Betroffenen des im Januar startenden Prozesses gemeinsam und solidarisch unterstützen können.

Montag, 11. Dezember 2023 * NewYorck im Bethanien * Mariannenplatz 2a * 10997 Berlin * Mehr erfahren

Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024

Erklärung der Roten Hilfe vom 8. November 2023:

Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.

Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

„Versammlungsfreiheit vor Gericht: Dritte Auflage des Rondenbarg-Prozesses im Januar 2024“ weiterlesen

Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren – Gemeinschaftlicher Widerstand gegen Repression

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.

Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.

Es gab bereits Prozesse zu den Geschehnissen am Rondenbarg. Fabio aus Italien saß nach seiner Festnahme fast fünf Monate in Untersuchungshaft in Hamburg. Sein Prozess platzte im Februar 2018, weil die Richterin in Mutterschutz ging. Ein weiterer Prozess gegen fünf Minderjährige hatte im Dezember 2020 begonnen und wurde aufgrund der Corona-Pandemie im Januar 2021 abgebrochen. Jetzt gibt es Anfang 2024 den dritten Anlauf im Rondenbarg-Verfahren gegen sechs Betroffene. Für das Jahr 2024 sind 25 Gerichtstermine, die bis in den August reichen, festgesetzt worden.

Die Ereignisse am Rondenbarg sind auch ein Beispiel für massive Polizeigewalt. Hunderte Menschen hatten während des G20-Gipfels versucht, die Zufahrtswege zum Austragungsort zu blockieren. Vom Protestcamp in Altona machten sich verschiedene Demonstrationszüge auf den Weg. Im Gewerbegebiet Rondenbarg attackierten Polizeieinheiten ohne Vorwarnung brutal einen davon. Die Polizei rannte unmittelbar, ohne vorherige Durchsagen, mit lautem Gebrüll auf die Demonstration zu. Demonstrant*innen wurden gewaltvoll zu Boden gebracht, geschlagen und beleidigt. Es kam zu zahlreichen Verletzungen, von Platzwunden und Prellungen bis hin zu angestauchten Halswirbeln und offenen Knochenbrüchen.

Die Angegriffenen werden auf die Anklagebank gezerrt und ihr Protest soll kriminalisiert werden. Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ wurde bereits Ende 2019 ins Leben gerufen. Unser Schwerpunkt ist die politische Unterstützung der Angeklagten im sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Achtet auf weitere Ankündigungen zu Aktionen im Rahmen des Rondenbarg-Prozesses.

Für die Einstellung der Verfahren! Unsere Solidarität gegen ihre Repression! United We Stand!

Prozesstermine im Januar und Februar

Landgericht Hamburg * Sievekingplatz 3 * Sitzungssaal 237

  • 18.01.2024: 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 19.01.2024: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • 08.02.2024: 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 09.02.2024: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • 22.02.2024: 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 23.02.2024: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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