Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.
Im Sommer 2017 hat in Hamburg der G20-Gipfel stattgefunden. Zehntausende haben gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch mächtigsten Staaten der Welt protestiert. Die Stadt wurde von einem gigantischen Polizeiaufgebot belagert, es gab Campverbote, Journalist*innen wurde die Akkreditierung entzogen und Demonstrationen wurden zerschlagen. Bis heute verfolgt der Staat diejenigen, die damals für eine gerechtere Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung auf der Straße waren.
Im Nachgang der Gipfelproteste gab es zahlreiche Verfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen. Beim Rondenbarg-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen 85 Aktivist*innen Anklage erhoben. Ein Prozess gegen sechs Beschuldigte wird am 18. Januar 2024 in Hamburg beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Vorwurf ist schwerer Landfriedensbruch. Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll für eine Verurteilung ausreichen. Mit einem solchen Urteil würde die Versammlungsfreiheit und damit das wichtigste Mittel zur politischen Auseinandersetzung im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt werden.
Es gab bereits Prozesse zu den Geschehnissen am Rondenbarg. Fabio aus Italien saß nach seiner Festnahme fast fünf Monate in Untersuchungshaft in Hamburg. Sein Prozess platzte im Februar 2018, weil die Richterin in Mutterschutz ging. Ein weiterer Prozess gegen fünf Minderjährige hatte im Dezember 2020 begonnen und wurde aufgrund der Corona-Pandemie im Januar 2021 abgebrochen. Jetzt gibt es Anfang 2024 den dritten Anlauf im Rondenbarg-Verfahren gegen sechs Betroffene. Für das Jahr 2024 sind 25 Gerichtstermine, die bis in den August reichen, festgesetzt worden.
Die Ereignisse am Rondenbarg sind auch ein Beispiel für massive Polizeigewalt. Hunderte Menschen hatten während des G20-Gipfels versucht, die Zufahrtswege zum Austragungsort zu blockieren. Vom Protestcamp in Altona machten sich verschiedene Demonstrationszüge auf den Weg. Im Gewerbegebiet Rondenbarg attackierten Polizeieinheiten ohne Vorwarnung brutal einen davon. Die Polizei rannte unmittelbar, ohne vorherige Durchsagen, mit lautem Gebrüll auf die Demonstration zu. Demonstrant*innen wurden gewaltvoll zu Boden gebracht, geschlagen und beleidigt. Es kam zu zahlreichen Verletzungen, von Platzwunden und Prellungen bis hin zu angestauchten Halswirbeln und offenen Knochenbrüchen.
Die Angegriffenen werden auf die Anklagebank gezerrt und ihr Protest soll kriminalisiert werden. Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Die Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ wurde bereits Ende 2019 ins Leben gerufen. Unser Schwerpunkt ist die politische Unterstützung der Angeklagten im sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Achtet auf weitere Ankündigungen zu Aktionen im Rahmen des Rondenbarg-Prozesses.
Für die Einstellung der Verfahren! Unsere Solidarität gegen ihre Repression! United We Stand!
Prozesstermine im Januar und Februar
Landgericht Hamburg * Sievekingplatz 3 * Sitzungssaal 237
- 18.01.2024: 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- 19.01.2024: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- 08.02.2024: 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- 09.02.2024: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- 22.02.2024: 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- 23.02.2024: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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