G20-Rondenbarg-Prozess vor Hamburger Landgericht ab 18. Januar 2024. Versammlungsfreiheit in Gefahr: Den Angeklagten wird die bloße Anwesenheit bei einem G20-Protest vorgeworfen. Bundesweite Demonstration am 20. Januar in Hamburg anlässlich des Prozessauftakts.
Am 18. Januar beginnt in Hamburg der Prozess gegen sechs Personen, die 2017 gegen den G20- Gipfel demonstrierten. „Es ist ein Mammut-Verfahren vor dem Landgericht. Bis in den August sind 25 Prozesstermine angesetzt“, erklärt Mischa Frey von der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Die Anklage lautet auf schweren Landfriedensbruch (Paragraf 125a StGB).
Adrian Wedel, Anwalt einer Betroffenen, erklärt: „Die Staatsanwaltschaft will Teilnehmer*innen der Demonstration verurteilen, auch wenn diese selbst keine Straftat begangen haben. Ein Urteil nach dem Prinzip ‚Mitgefangen, mitgehangen‘ würde eine massive Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit bedeuten. Es wird entscheidende Auswirkungen auf alle zukünftigen Versammlungen haben.“
Bekannt wurde das Rondenbarg-Verfahren durch Fabio V. aus Italien, der damals 5 Monate in Untersuchungshaft saß. Sein Prozess platzte 2018. Im August 2023 wurde sein Verfahren eingestellt. „Wir fordern eine Einstellung aller Verfahren“, so Frey. Insgesamt wurde gegen 85 Personen Anklage erhoben.
Die Verhandlungen sind öffentlich. Es wird Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude geben. Am Samstag, den 20. Januar 2024, findet eine Demonstration in Hamburg um 16 Uhr am Jungfernstieg statt zu der bundesweit mobilisiert wird.
Der Polizeieinsatz am Rondenbarg war einer der brutalsten während des G20-Gipfels. Keiner der Polizisten wurde verurteilt. Stattdessen will die Hamburger Staatsanwaltschaft nun Haftstrafen für das bloße Mitlaufen auf der Demonstration bei der zahlreiche Aktivist*innen schwer verletzt wurden.
Die bundesweite Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ arbeitet seit Ende 2019 zu den sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Ihr Solidaritätsaufruf wird von mehr als 100 Gruppen und Initiativen getragen.„Gerade in Zeiten eines massiven Rechtsrucks in Deutschland wäre eine Einschränkung demokratischer Grundrechte brandgefährlich“, betont Frey.
Kundgebung zu Prozessbeginn
Donnerstag, 18. Januar 2024, 8:30 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg
Kundgebung zum zweiten Prozesstag
Freitag, 19. Januar 2024, 8:00 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg
Bundesweite Demonstration
Samstag, 20. Januar 2024, 16:00 Uhr
Jugfernstieg, Hamburg
Kontakt
- Mischa Frey: 0176 1106 6890
Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“
- Adrian Wedel: …
Verteidiger im aktuellem Rondenbarg-Verfahren
- Ulrich von Klinggräff: …
Verteidiger im aktuellem Rondenbarg-Verfahren
Hintergrundinformationen zum Rondenbarg-Verfahren
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