Letzte Infos und EA zur bundesweiten Demo „Gemeinschaftlicher Widerstand“ am 20.1. in Hamburg

Am Samstag ist es soweit: Die bundesweite Demonstration findet statt! Hier daher nochmals alle Informationen rund um die Demo:

Startpunkt ist um 16 Uhr am Jungfernsteig. Dann geht es zum Gänsemarkt, dann auf den Valentinskamp, dann über den Dragonerstall zum Johannes-Brams-Platz, dann in den Gorch-Fock-Wall und auf die Juniusstraße und über Bei den Kirchhöfen zum Holstenglacis, dort wird es am Knast eine Zwischenkundgebung geben. Dann geht es weiter über den Tschaikowskyplatz, auf die Karolinenstraße, die Marktstraße und über Neuer Kamp und Neuer Pferdemarkt auf das Schulterblatt sowie über Altonaerstraße und Schanzenstraße. Die Demo endet bei der Sternschanze.

Es wird den Bündnisblock geben, der vorne läuft und den antiautoritären Block.

Der Ermittlungsausschuss Hamburg wird unter seiner Nummer erreichbar sein: +49 (0) 40 432 78 778. Ruft bei ihm an, wenn ihr festgenommen oder kontrolliert werdet oder Festnahmen und Kontrollen beobachtet.

Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Heute war der erste Prozesstag im G20-Rondenbarg-Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg. Zwei der Angeklagten haben während des Prozesses eine von allen Angeklagten gemeinsam getragene Prozesserklärung verlesen.

Gemeinsame Prozesserklärung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Gipfelproteste wie in Hamburg haben eine lange Tradition: Seit Jahrzehnten gehen weltweit Hunderttausende gegen die G20 auf die Straße. Und das hat auch gute Gründe. Die G20 gründeten sich im Zuge der Asienkrise 1999. Sie hinterließ tiefe Spuren weltweit: Massive Sozialkürzungen, Arbeits- und Wohnungsverluste, Hunger, Armut, Elend für Millionen von Menschen. Die G7 – selbst ein Produkt der großen globalen Krise in den 70er Jahren – initiierten deshalb ein Treffen der 20 mächtigsten Staaten der Welt, das von nun an jährlich stattfindet. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Weltwirtschaft zu stabilisieren. Aber die nächste Erschütterung ließ nicht lange auf sich warten. 2008 folgte ein erneuter Crash, die größte Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem zweiten Weltkrieg. Wieder wurden Krisenlasten auf dem Rücken der Bevölkerung abgewälzt.

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Erklärung der bundesweiten Organisierung „Perspektive Kommunismus“

Rondenbarg-Prozess – Begleitung und Solidemo in Hamburg

Sechseinhalb Jahre nach dem G20 Gipfel in Hamburg und dem Widerstand gegen das Treffen der Herrschenden unternimmt der Staat einen neuen Anlauf im sogenannten Rondenbarg-Prozess. Am 18. und 19. Januar finden die ersten Prozesstermine mit solidarischer Begleitung statt, am 20. Januar dann eine bundesweite Solidemo der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand.

Am Morgen des 7. Juli 2017 machten sich über 200 Teilnehmer:innen mit einer kämpferischen Demonstration auf den Weg in Richtung des Gipfelgeschehens in der hermetisch abgeriegelten Hamburger Innenstadt. Am Rondenbarg wurde die Demonstration von Polizeikräften massiv angegriffen und zerschlagen. 14 Demonstant:innen wurden teilweise schwer verletzt, Einzelne monatelang in Untersuchungshaft gesteckt. Monate später folgten bundesweit 23 Hausdurchsuchungen und als Teil einer ganzen Liste an Tatvorwürfen auch der skurril anmutende Vorwurf der „Bildung bewaffneter Gruppen“ – und das alles ohne, dass auch nur einer Person eine vermeintliche Straftat direkt zugeordnet werden könnte.

Der Versuch seitens der Staatsanwaltschaft, den insgesamt 85 Beschuldigten den Prozess zu machen, war in den vergangenen Jahren mehrmals gescheitert. Mit der erneuten Eröffnung des Verfahrens stehen jetzt sechs Angeklagte in Hamburg vor Gericht. Das Interesse des Staates an diesem Verfahren ist deshalb so groß, weil eine erfolgreiche Verurteilung ein Exempel statuieren könnte: Dafür, dass die bloße Teilnahme an einer Demonstration zur Straftat wird, wenn diese den Eindruck macht, sich staatlichen Angriffen nicht wehrlos auszusetzen. Das zielt letztlich darauf ab, schon die Keime eines entschiedenen antikapitalistischen Widerstands gegen die Politik der Herrschenden, gegen ihre Kriege, Umweltzerstörung, neokoloniale Ausbeutung und nicht zuletzt gegen den rechten Aufschwung zu kriminalisieren.

Wer 2017 versuchte, das G20-Spektakel von Merkel, Macron, Putin, Erdogan und Trump und Co, zu stören, wurde massiv angegriffen. Anmerkung: Der jetzige Bundeskanzler Scholz war damals regierender Bürgermeister des sozialdemokratisch dominierten Hamburger Senats und hat nach dem Polizeieinsatz mit hunderten verletzten Demonstrierenden, darunter dutzende schwer und mit bleibenden Folgen, ernsthaft erklärt, es hätte dort keine Polizeigewalt gegeben. Die G20-Repression, der Einsatz von Brechmitteln zur Sicherstellung von Drogen, womit die Hamburger Polizei den 19-Jährigen Nigerianer Achidi John ermordete und die Unterstützung von Bankern bei ihren krummen Cum-Ex Geschäften, mit denen sie 40 Milliarden an Steuergeldern hinterzogen, waren Glanzstunden von SPD-Realpolitik unter Scholz.

Der Gipfel markiert einen Wendepunkt im Vorgehen des Staates gegen die antikapitalistische und revolutionäre Linke in diesem Land. Bereits vor dem Gipfel war abzusehen, dass er von massiver Repression begleitet werden wird. Gesetze wurden verschärft (z.B. Einführung des §114 “tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und präventive Hausdurchsuchungen bei Aktivist:innen durchgeführt. Außerdem wurde die Polizei medienwirksam mit neuem bürgerkriegstauglichem Gerät ausgestattet: Es gab neue Sturmgewehre und die ersten Survivor-Panzerwägen aus dem Hause Rheinmetall, mit denen sich der Polizeiapparat bis heute weiter eindeckt.

Zum Gipfel verhängten die Herrschenden einen polizeilichen Belagerungszustand über Hamburg. Über 31.000 Einsatzkräfte, darunter auch Spezialeinsatzkommandos, sollten für „Ruhe und Ordnung“ sorgen, was ihnen allen Anstrengungen zum Trotz aber nicht vollkommen gelang. Das bewiesen stundenlange Riots im Hamburger Schanzenviertel und militante Demos, die sich abseits der staatlichen Kontrolle bewegten. Das vom Staat geschaffene Testfeld zur Aufstandsbekämpfung hat eben auch gezeigt, dass es auch heute und in der BRD noch möglich ist, die Übermacht der „Sicherheitsorgane“ auf der Straße zumindest punktuell zu brechen.

Was mit dem Gipfel von der Gegenseite eingeleitet wurde, setzte sich im Nachgang fort. Es folgte das Verbot der linken Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia.org“, zahlreiche weitere Verschärfungen der Polizei und Versammlungsgesetze in den Bundesländern und den §129er Verfahren gegen antifaschistische und revolutionäre Linke.

→ Ausführliche Einschätzungen zu den Repressionsverschärfungen der letzten Jahre findet ihr in den von uns veröffentlichten Broschüren Repression im revolutionären Aufbau und Repression gegen militanten Antifaschismus

Vor dem Hintergrund der kapitalistischen Krise bereiten sich die Herrschenden mit Testfeldern wie dem G20-Gipfel, mit neuer Ausrüstung, Gesetzen und medialer Propaganda auf eine Phase aufbrechender Klassenwidersprüche und gesellschaftlicher Verwerfungen vor. Für uns heißt das: Wenn wir es ernst meinen mit der Überwindung der kapitalistischen Verhältnissen und dem guten Leben für alle, ist ein Zurückschrecken vor der Repression keine Option. Vielmehr geht es darum einen Umgang damit zu entwickeln und der Macht der Herrschenden mit dem Aufbau revolutionärer Gegenmacht von unten zu begegnen.

Wenn sie jetzt die Teilnahme an einer Jahre zurückliegenden kämpferischen Demonstration bestrafen wollen, dann tun sie das mit Ziel, entschlossene Aktionen in Zukunft zu verhindern. Daran werden sie scheitern!

Volle Solidarität und Kraft für die Angeklagten Rondenbarg-Prozess!

Am 20. Januar in Hamburg auf die Straße – für gemeinschaftlichen Widerstand – kämpferisch und selbstbestimmt!

 

  • Donnerstag, 18. Januar | Prozessauftakt
    Kundgebung 8:30 Uhr | HH-Landgericht
  • Freitag, 19. Januar | 2. Prozesstag 
    Kundgebung 8:00 Uhr | HH-Landgericht
  • Samstag, 20. Januar | Bundesweite Demonstration
    16:00 Uhr | Jungfernstieg

Mehr Infos

Solidarität mit den Rondenbarg-Angeklagten! Erneuter Prozessauftakt am 18. Januar 2024 in Hamburg

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

Werden wir aktiv. Lasst uns der Repression mit gemeinschaftlichem Widerstand und Solidarität begegnen.

G20 Rondenbarg: geschlagen, eingeknastet, vor Gericht gezerrt …

Quelle: de.indymedia.org

»Polizeigewalt hat es nicht gegeben«
Olaf Scholz, 14.07.2017

Das Foto ist nach dem Angriff der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) »Blumberg« der Bundespolizei am 7. Juli 2017 entstanden. Durch den Polizei-Angriff auf die Demo mussten 14 Personen im Krankenhaus behandelt werden. Elf von ihnen waren schwer verletzt. Einige erlitten bleibende Verletzungen. Von der Polizei wurde niemand verletzt.

Mut und Kraft allen Rondenbarg-Angeklagten!
Gegen ihre Klassenjustiz!
#UnitedWeStand

Mehr Infos unter:
gemeinschaftlich.noblogs.org
rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de
unitedwestand.blackblogs.org/category/rondenbarg


Pressemitteilung der Feuerwehr Hamburg vom 07.07.2017:

FW-HH: Feuerwehr Hamburg versorgt diverse Verletzte nach Zusammenbruch eines Absperrgitters

Hamburg (ots) – Hamburg-Bahrenfeld, 07.07.2017, 06:53 Uhr, Notfall – Massenanfall von Verletzten (NOTFMANV25), Rondenbarg
Ein Rettungswagen der Feuerwehr Hamburg wurde zu einem Unfall auf einem Betriebsgelände alarmiert, weil dort eine Person von einer Mauer gestürzt sein sollte. Als die Notfallsanitäter an der Einsatzstelle eintrafen, stellten sie fest, dass in Folge einer Konfrontation mit Einsatzkräften der Polizei mehrere Demonstranten, beim Versuch über eine Mauer mit Absperrgitter zu klettern, aus circa 4 Meter Höhe abgestürzt waren. Hierbei zogen sie sich zum Teil erhebliche Verletzungen zu, weil das Absperrgitter unter der Last der Personen heraus brach. Daraufhin wurden zunächst weitere Feuerwehr- und Rettungsdienstkräfte mit dem Einsatzstichwort „Massenanfall von Verletzten – MANV10“ nachgefordert. Nachdem der erste Leitende Notarzt an der Einsatzstelle mit der Sichtung der Patienten begonnen hatte und sich im Verlauf immer weitere Verletzte bei den Rettungskräften meldeten, wurde durch den Einsatzleiter der Feuerwehr die Anzahl der Einsatzkräfte nochmals mit dem Einsatzstichwort „NOTFMANV25“ erhöht, um alle Patienten optimal versorgen zu können. Insgesamt waren dann 65 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Hamburg mit 12 Rettungswagen, 5 Notarzteinsatzfahrzeugen, zwei Löschfahrzeugen, einem Gerätewagen MANV, einem Großraumrettungswagen, zwei Leitenden Notärzten, einem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst, zwei Führungsdiensten (A- u. B-Dienst) sowie dem Diensthabenden Pressesprecher vor Ort im Einsatz. Von den etwa 80 Privatpersonen die vor Ort anwesend waren, wurden 26 Personen durch die Notärzte gesichtet und im weiteren Verlauf 14 Patienten mit Rettungswagen der Feuerwehr Hamburg in umliegende Notfallkrankenhäuser befördert. Hiervon waren elf Patienten schwer und drei Patienten leicht verletzt. Eine Person lehnte nach rettungsdienstlicher Erstversorgung die Beförderung in ein Krankenhaus ab und verblieb an der Einsatzstelle. Nach Abschluss aller Maßnahmen der Feuerwehr wurde die Einsatzstelle der Polizei übergeben.

Quelle: https://web.archive.org/web/20171201032002/https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/82522/3679470

Erklärung des Bundesvorstandes der Rote Hilfe zum Rondenbarg-Prozess

Justiz greift Versammlungsfreiheit an: Auftakt im Rondenbarg-Prozess

Der G20-Gipfel in Hamburg liegt inzwischen mehr als sechseinhalb Jahre zurück, aber die Repression geht weiter: Am 18. Januar 2024 beginnt der Prozess gegen sechs Gipfelgegner*innen, denen die Teilnahme an der Demonstration im Straßenzug Rondenbarg vorgeworfen wird. Damit gehen die Verfahren im sog. Rondenbarg-Komplex in die dritte Runde, nachdem zwei frühere Prozesse in Hamburg bereits ergebnislos abgebrochen wurden.

Für die sechs Angeklagten, die aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, stellt die monatelange Verhandlung eine extreme Belastung dar: Es drohen Haftstrafen und hinzu kommen die häufigen Fahrten nach Hamburg, die einen geordneten Arbeits- oder Ausbildungsalltag undenkbar machen. Bisher sind 25 Verhandlungstage bis August angesetzt, die mit Solidaritätskundgebungen vor dem Gericht begleitet werden. Am 20. Januar 2024 findet zudem eine bundesweite Demonstration der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ statt.

Hintergrund des Prozesses ist ein Demonstrationszug mit rund 200 Teilnehmer*innen, der am Morgen des 7. Juli 2017 auf dem Weg zu Blockadeaktionen war. In der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld griff eine BFE-Einheit die Versammlung ohne Vorwarnung an, wobei zahlreiche Aktivist*innen teilweise schwer verletzt wurden. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen für die brutale Auflösung der Demonstration belangt, aber über 80 angegriffene Gipfelgegner*innen angeklagt.

In der Anklageschrift sind die Vorwürfe schwerer gemeinschaftlicher Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung, die Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung aufgeführt. Nichts davon wird den Angeklagten individuell vorgeworfen, sondern es werden pauschal alle Demonstrant*innen beschuldigt. Indem eine angebliche „gemeinschaftliche Tat“ konstruiert wird, soll die Reform des Landfriedensbruch-Paragrafen (§ 125 StGB) wieder rückgängig gemacht werden: Seit 1970 muss bei diesem Vorwurf eine eigenständige Tatbeteiligung nachgewiesen werden und die bloße Anwesenheit reicht nicht mehr aus.

Im Nachgang des G20 plant die Justiz somit einen Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit. Bereits in einem früheren Prozess gegen Gipfelgegner*innen war das Konstrukt der „psychischen Beihilfe“ bemüht worden und im Rondenbarg-Komplex wird dadurch das Grundrecht noch weiter ausgehöhlt werden.

„Der Rondenbarg-Prozess ist ein Paradebeispiel politischer Justiz: Statt den äußerst brutalen Polizeieinsatz zu verfolgen, der elf Schwer- und Dutzende weitere Verletzte forderte, stehen die Angegriffenen vor Gericht“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Mit dem Anklagekonstrukt sollen Versammlungen per se kriminalisiert werden. Sollte dieser Vorstoß Erfolg haben, ist künftig die bloße Teilnahme an einer Kundgebung oder Demonstration ein unkalkulierbares Risiko. Das wäre das Aus für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das seit Jahren immer weiter eingeschränkt wird.“ Abschließend forderte Sommerfeld: „Wir stehen solidarisch an der Seite der Angeklagten. Die Verfahren gegen G20-Gegner*innen müssen umgehend eingestellt werden. Wir rufen dazu auf, den Prozess solidarisch zu begleiten und sich an der Solidaritätskampagne zu beteiligen.“

Weitere Infos

Erklärung der Initiative „Grundrechte Verteidigen!“

Neuer G20-Prozess in Hamburg: Demokratische Grundrechte und Versammlungsfreiheit verteidigen!

Am 18. Januar beginnt vor dem Hamburger Landgericht erneut ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten 2017. Mehr als sechs Jahre danach wird der Prozess gegen Teilnehmende einer G20-kritischen Demonstration eröffnet, die in der Straße „Rondenbarg“ in Hamburg von einer Sondereinheit der Polizei eingekesselt und aufgelöst wurde. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Angesetzt sind 25 Prozesstage gegen junge Kolleg:innen aus dem ganzen Bundesgebiet, die aus ihrem Arbeitsalltag und Privatleben gerissen werden.

Keinem der sechs Angeklagten wird eine individuelle Tat vorgeworfen: Wegen bloßer Anwesenheit sollen Demonstrierende, darunter Mitglieder des damaligen Bonner Jugendvorstands der ver.di und eine IGM-Vertrauensfrau, zu Haftstrafen verurteilt werden. Dieses Vorgehen der Staatsanswaltschaft würde dazu führen, Kollektivstrafen gegen Demonstrierende zunehmend als Standard zu etablieren. Das ist ein massiver Angriff gegen die Demonstrationsfreiheit und unsere Grundrechte!

Wir rufen daher dazu auf „Demokratische Grundrechte und Versammlungsfreiheit verteidigen! G20-Prozesse einstellen!

Komplette Erklärung