Kurze Infos zum ersten Prozesstag und Kundgebung vor dem Gericht

Heute hat der erste Prozesstag im Rondenbarg-Verfahren vor der Großen Strafkammer am Hamburger Landgericht stattgefunden. Vor dem Gericht gab es ab 8 Uhr eine Kundgebung und außerdem eine Pressekonferenz, bei der die Anwält*innen Adrian Wedel, Ulrich von Klinggräff und Gabriele Heineke, der Angeklagte Nils Jansen, Christoph Kleine für Block G20 sowie Norbert Hackbusch von der LINKEN Hamburg gesprochen haben.

Der Prozess ging mit einer Verspätung von 1,5 Stunden los, da es umfangreiche Einlasskontrollen gab. Die etwa 100 Besucher*innen des Prozesses mussten einzeln durch eine Schleuse, ihre Sachen wurden durchleuchtet, sogar die Schuhe mussten ausgezogen werden. In das Gericht konnte nur Stift und Papier mit hineingenommen werden. Die Verteidigung stellte zu Beginn einen Antrag auf Einstellung des Prozesses, da das Verfahren einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach der Menschenrechtskonvention darstellt. Die Anwältin Nedelmann führte aus, dass die Anklage nicht von bestehenden Strafvorschriften gedeckt ist. Die Anklage ist mit der bestehenden Rechtslage nicht in Einklang zu bringen, da für die bloße Anwesenheit in einer Demonstration, bei der es auch zu unfriedlichen Handlungen kommt, nicht alle Teilnehmer*innen kriminalisiert werden können. Das Gericht wies den Antrag auf Einstellung jedoch zurück.

Des Weiteren wurde von Angeklagten eine gemeinsame politische Prozesserklärung verlesen. Mehrere Anwälte machten Opening Statements und gingen unter anderem auf den massiven Angriff auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit und die juristischen Kunstgriffe der Staatsanwaltschaft ein, die das Hooligan-Urteil des Bundesgerichtshofs von 2017 auf den Rondenbarg-Prozess übertragen will, obwohl im BGH-Urteil steht, dass es nicht auf Demonstrationen angewendet werden kann. Ausführlichere Berichte der Prozesstage werden wir zeitnah veröffentlichen.