Das erste Rondenbarg-Urteil ist rechtskräftig

Die Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit geht weiter

Am 13. Januar wurde die Revision im ersten Rondenbarg-Verfahren zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun rechtskräftig. Damit endet für die Angeklagtengruppe nach über sieben Jahren die juristische Auseinandersetzung rund um die Demonstration am Rondenbarg im Rahmen der G20-Proteste 2017. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren gegen 86 Personen eingeleitet, aufgeteilt in acht Verfahrensgruppen. Die neuerliche Rechtsprechung bleibt weit hinter den ursprünglichen Hoffnungen der Staatsanwaltschaft Hamburg zurück. Dennoch vervollständigt sie das Mosaik einer permanenten Verschärfung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Fortsetzung folgt – bei weiteren Rondenbarg-Prozessen und auch entlang anderer Demogeschehnisse.

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Veranstaltung in Göttingen: Zum Rondenbarg-Verfahren in Hamburg

Über sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg wurden Anfang September 2024 zwei Teilnehmer*innen der Proteste unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu 90 Tagessätzen verurteilt. Beide wurden im Juli 2017 bei einer Demonstration am Rondenbarg, die von der Polizei brutal zerschlagen wurde, festgenommen und jetzt für das reine Mitlaufen verurteilt. Allein durch das Tragen von schwarzer Kleidung hätten sich die Angeklagten unter anderem der Beihilfe zu versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht, so das Landgericht in seiner Begründung. Damit ist das Urteil ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit, der weit über den jetzigen Prozess hinausgeht. Beide Angeklagten haben deswegen Revision eingelegt. Außerdem sind im gesamten Rondenbarg-Komplex noch weitere Prozesse zu erwarten – erste Verfahrenseröffnungen wurden kürzlich verschickt.

Was bedeutet dieses Urteil für künftige Proteste? Wie sind die Aussichten für eine Revision? Wir sprechen mit Gabi, eine*r der Angeklagten und einer Person vom EA Hamburg über den Prozessverlauf und die möglichen Auswirkungen. Da das Ganze ewig her ist, wird es am Anfang eine kurze Einführung zum G20-Gipfel 2017 in Hamburg geben.

Freitag * 04.10.2024 * 18:30 Uhr * Juzi * Café (1. OG) * Bürgerstraße 41 * Göttingen

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Pressemitteilung der Roten Hilfe: Urteil im Rondenbarg-Verfahren

Heute wurde im Rondenbarg-Verfahren das Urteil verkündet: Die Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der systematischen Kriminalisierung legitimen Protests, die den G20-Gipfel 2017 in Hamburg und seine Nachwirkungen geprägt haben.

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Verurteilung im Rondenbarg-Prozess wegen Demoteilnahme

Heute hat das Landgericht Hamburg die beiden Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Es wurden Teilnehmer*innen einer Demonstration für Straftaten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Allein durch das Tragen von schwarzer Kleidung hätten sich die Angeklagten der Beihilfe zu versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Demonstrierende werden somit in Kollektivhaftung genommen. Das Urteil stellt auch einen Rückfall hinter den Brokdorf-Beschluss von 1985 dar, der besagte, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit „für die Teilnehmenden auch dann erhalten bleiben muss, wenn mit Ausschreitungen durch Einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist.“

Nach der Urteilsverkündung gab es noch eine Foto-Aktion vor dem Haupteingang zum Landgericht. Es wurden Buchstaben hoch gehalten, die den Spruch „Unverhandelbar Versammlungsfreiheit“ zeigten. Auch wieder am Start wie bei allen anderen Prozesstagen war die solidarische Prozessbegleitung mit einem Stand mit Kaffee und Tee.

Pressemitteilung: Ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit – Revision wird geprüft

Am heutigen Dienstag, den 3. September 2024, endete der G20-Rondenbarg-Prozess vor dem Landgericht Hamburg. Die Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Bündnisse „Grundrechte verteidigen“ und „Gemeinschaftlicher Widerstand“ kritisieren das Urteil scharf und bezeichnen es als einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Die Verteidigung prüft eine Revision und sieht dafür bereits mehrere Ansatzpunkte.

Rechtsanwalt Adrian Wedel nimmt dazu Stellung: „Das heutige Urteil stellt einen schweren Angriff auf das Demonstrationsrecht dar. Der ‚Schwarze Finger‘ war eine nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlung, die brutal von der Polizei zerschlagen wurde. Während die Polizeigewalt am Rondenbarg bis heute nicht aufgeklärt ist, werden die Protestierenden nun für Straftaten verantwortlich gemacht, die sie nicht begangen haben.“

Nils Jansen, einer der heute Verurteilten, sagte dazu: „Mit dem heutigen Urteil werden Demonstrierende in Kollektivhaftung genommen – das kann eine abschreckende Wirkung auf alle haben, die in Zukunft protestieren wollen. Neofaschistische Kräfte gewinnen nicht nur in Sachsen und Thüringen an Einfluss, gerade jetzt ist das Recht auf freie Versammlung wichtiger denn je.“

Der Rondenbarg-Prozess steht im Zusammenhang mit den Protesten während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg. Die Angeklagten wurden wegen ihrer Anwesenheit auf einer Demonstration verurteilt, die am Rondenbarg von der Polizei gewaltsam aufgelöst wurde. Ihnen wurden keine individuellen Straftaten zur Last gelegt. Trotzdem begannen die Verhandlungen im Januar 2024 mit schweren Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Davon blieb nach 23 Prozesstagen wenig übrig. Die Verteidigung kritisierte das Verfahren wiederholt: Es diene vor allem der Rechtfertigung des Polizeieinsatzes am Rondenbarg, der zu zahlreichen Verletzungen führte, sowie der Legitimation der erheblichen Mittel, die in die Aufklärung durch die „SOKO Schwarzer Block“ geflossen sind. Für den damaligen Hamburger Senat war der G20-Gipfel 2017 ein Desaster – dafür sollen jetzt Demonstrierende herhalten, die zum Zeitpunkt der Ausschreitungen bereits in Gewahrsam waren.

Die Verteidigung sieht in dem heutigen Urteil einen Rückfall hinter den sogenannten Brokdorf-Beschluss von 1985. Dieser Beschluss stellt klar, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit „für die Teilnehmenden auch dann erhalten bleiben muss, wenn mit Ausschreitungen durch Einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist.“

Der heute beendete Rondenbarg-Prozess ist Teil eines größeren Verfahrens mit insgesamt 86 Beschuldigten. Zwei weitere Rondenbarg-Verfahren gegen insgesamt 17 Beschuldigte wurden bereits vor Kurzem neu eröffnet, sodass ab kommendem Jahr mit weiteren Verhandlungen zu rechnen ist.

Pressemitteilung von „Grundrechte verteidigen“ und Gemeinschaftlicher Widerstand

Politische Abschluss-Statements der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess

Am 27.08.2024, dem 23. Prozesstag, hielten beide Angeklagte politische Abschluss-Statements. Hier dokumentieren wir ihre kämpferischen Beiträge.

Wir haben beide was Eigenes geschrieben, um frei zu erzählen, was uns auf dem Herzen liegt und haben das Ganze mit einem gemeinsamen Abschluss beendet. Da wir nicht wussten, welche Reihenfolge besser passt, haben wir vor Ort im Gericht Schnick Schnack Schnuck gespielt. Dadurch fing Gabi an und Nils kam danach.

Politische Abschluss-Statements der Angeklagten

Staatsanwaltschaft will Geldstrafe für Demo-Teilnahme – Urteil im Rondenbarg-Prozess am 03.09.2024

Am 26.08.2024 wurde die Beweisaufnahme im aktuellen Rondenbarg-Prozess geschlossen. Zuvor hatte die Richterin noch einen Antrag auf Einstellung von der Verteidigung abgelehnt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass aufgrund einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“ ein Verfahrenshindernis vorliegt. Das Gericht lehnte dies ab, weil die Kammer, selbst wenn V-Personen am Rondenbarg anwesend waren, darin keine Tatprovokation sehen will. Laut der Staatsanwältin haben sich die Angeklagten nach Paragraf 125 Absatz 1 Nr. 2 Landfriedensbruch – Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit – in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Sachbeschädigung strafbar gemacht. Die Staatsanwältin verweist in ihrem Plädoyer auf das BGH-Urteil im Elbchaussee-Verfahren. Die Angeklagten hätten Gewalt gegen Sachen und gegen die Polizei in Kauf genommen und hätten sich dem Dresscode des Schwarzen Fingers angepasst. Sie hätten dabei mitgewirkt „den Gewalttätern einen Rückzugsort zu bieten“. Die Staatsanwältin fordert eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro beziehungsweise 40 Euro.

In den Plädoyers der Verteidigung am 27.08.2024 gingen die Anwält*innen darauf ein, dass der Schwarze Finger eindeutig eine nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlung gewesen sei. Sie beziehen sich auf den Brokdorf-Beschluss von 1985, in dem es heißt: „Nimmt nicht eine Demonstration als Ganzes einen gewalttätigen Verlauf, dann muss für die friedlichen Teilnehmenden der Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn Einzelne oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.“ Der Beschluss macht klar, dass niemand in Mithaftung genommen werden kann, nur weil ein Teil auf einer Demo gewalttätig ist. Die Anwält*innen plädierten auf Freispruch der Angeklagten.
Die ausführlichen Berichte zu den letzten beiden Prozesstagen können, ebenso wie sämtliche Protokolle der 23 Prozesstage nachgelesen werden.

Berichte in der Presse gab es beim nd der Jungen Welt und bei der Hamburger Morgenpost.

Bereits am 24.08.2024 haben in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ stattgefunden. Es gab bei den Demos Grußworte von den beiden Angeklagten im aktuellen Prozess und von den 17 Angeklagten kommender Rondenbarg-Prozesse.

Am 03.09.2024 wird um 11 Uhr das Urteil verkündet.
Kommt zahlreich zum Landgericht in Hamburg!
Versammlungsfreiheit verteidigen!

Kurzbericht mit Fotos von den Demonstrationen vor der Urteilsverkündung im Rondenbarg-Prozess

Am 24. August haben in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ stattgefunden. In Hamburg beteiligten sich rund 300 Menschen an einer sehr lautstarken Demo, die vom Gänsemarkt über das Landgericht am Sievekingplatz bis nach Sankt Pauli zog. Es gab gute Redebeiträge von der Roten Hilfe Hamburg, von Perspektive Kommunismus, der Waterkant Antifa, der IL Hamburg und einen Beitrag von den beiden Angeklagten im aktuellen Verfahren sowie ein Grußwort von den 17 Angeklagten, deren Rondenbarg-Verfahren kürzlich eröffnet wurde.

In Karlsruhe zogen 150 Demonstrierende vor das Bundesverfassungsgericht, um auf den Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985 hinzuweisen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Klage gegen das Verbot von Demonstrationen, die sich gegen die Errichtung des Kernkraftwerks Brokdorf richteten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verbote als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zurückgewiesen. Bei den Protesten gegen den G20 wurde am Rondenbarg das Recht auf Versammlungsfreiheit mit Polizeigewalt zerschlagen und im Nachgang droht mit den Urteilen im Rondenbarg-Prozess ein massiver Angriff auf das Demonstrationsrecht, da Angeklagte allein wegen der Anwesenheit bei der Versammlung wegen Landfriedensbruch verurteilt werden sollen und nicht etwa aufgrund individueller Tatvorwürfe. In Karlsruhe gab bei der Demo Reden von Betroffenen im Fall Knastspaziergang Offenburg, ein Grußwort von Thomas Meyer-Falk, der IL Hamburg sowie der Angeklagten im aktuellen und im kommenden Rondenbarg-Prozess.

Am 26. und 27. August werden die letzten Prozesstage mit Plädoyers und politischen Abschlusserklärungen der Angeklagten sein, am 3. September wird das Urteil erwartet. Kommt nach Hamburg zu den Prozessterminen!

Fotos und Redebeiträge

Letzte Termine im Rondenbarg-Prozess, Demo am 24.8. und Urteil am 3.9.

Der aktuelle seit Januar 2024 laufende G20-Rondenbarg-Prozess steht kurz vor dem Abschluss. Am 26. und 27. August sind noch Prozesstermine angesetzt und am 3. September ist das Urteil zu erwarten. Beim letzten Prozesstermin am 15. August hat die Verteidigung einen Antrag auf Einstellung gestellt, da eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ durch Behörden nicht ausgeschlossen werden kann. Den Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen, ohne dass ihnen individuelle Straftaten zugerechnet werden. Allein mit der Anwesenheit in der Versammlung soll durch das Anlegen schwarzer Kleidung oder Vermummung eine Unterstützung so genannter Gewalttäter*innen erfolgt sein. Die Beteiligung von V-Personen in der Versammlung würde sich somit nicht auf eine rein passive Informationsgewinnung beschränken, sondern einen aktiven Tatbeitrag darstellen. Dies wäre dann eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ und nach europäischem Recht ein Verfahrenshindernis. Über den Antrag wird bei den nächsten Prozessterminen entschieden.

Jede Verurteilung, egal in welcher konkreten Form sie erfolgt, wäre ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit, denn es wird die bloße Anwesenheit der Angeklagten bei einer Demonstration kriminalisiert. Der Verfolgungseifer der Justiz ist zudem noch lange nicht zu Ende. Weitere Rondenbarg-Verfahren wurden jetzt eröffnet, gegen eine Gruppe von elf Angeklagten und gegen eine Gruppe von sechs Angeklagten. Wann genau diese Prozesse beginnen, ist noch nicht terminiert.

Anlässlich der bevorstehenden Urteilsverkündung im aktuell laufenden Prozess finden am 24. August in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ statt.

Kommt zu den Demos und zu den letzten Prozessterminen!
Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!

Pressemitteilung der Roten Hilfe zum Rondenbarg-Prozess

Rondenbarg-Verfahren: Gezielte Kriminalisierung von Protesten. Der Rondenbarg-Prozess, der seit Januar 2024 gegen mutmaßliche Teilnehmer*innen der G20-Proteste von 2017 geführt wird, steht kurz vor seinem Abschluss. Am 26. August 2024 könnte das Urteil verkündet werden, nachdem diese Woche die Plädoyers beginnen. Die Rote Hilfe e.V. verurteilt das Verfahren als Angriff auf die Versammlungsfreiheit und als gezielte Kriminalisierung politischen Protests.

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