Updates zum Rondenbarg-Prozess und Tag-X-Mobilisierung

Seit über drei Monaten läuft der Rondenbarg-Prozess am Landgericht Hamburg. Nach zahlreichen zivilen Zeug*innen wurden mittlerweile auch schon mehrere Polizeizeug*innen im Prozess vernommen. Sämtliche Berichte von den einzelnen Prozesstagen können nachgelesen werden.

Am 15. März fand ein Erörterungsgespräch aller Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung statt. Beim darauf folgenden Prozesstag wurde von der Richterin dazu das Protokoll verlesen. Darin heißt es, dass das Gericht das Ziel verfolgt zu klären „wann eine strafrechtliche relevante Unterstützung von Gewalttäterinnen oder Gewalttätern vorliegt. Als Kriterien kommen insofern etwa die schwarze Kleidung, das einheitliche Schuhwerk und eine etwaige Vermummung in Betracht“.

Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch allein aufgrund von schwarzer Kleidung von Demonstrationsteilnehmer*innen wäre ein massiver Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen.

Das „polizeiliche Einschreiten“ am Rondenbarg sei laut Gericht unverhältnismäßig gewesen, es spielt für das Gericht im Prozess jedoch keine große Rolle. Die Polizeigewalt am Rondenbarg war massiv und führte zu zahlreichen Verletzten. Es waren zwölf Rettungswagen und fünf Notarzteinsatzfahrzeugen nötig, um 14 teils schwer verletzte Demonstrant*innen ins Krankenhaus zu bringen. Auch an vielen anderen Orten gab es während der G20-Proteste Polizeigewalt. Ermittlungen gegen die Täter in Uniform wurden jedoch eingestellt. Drei Attac-Aktivist*innen, die als Teil des „Roten Fingers“ Opfer massiver Polizeigewalt geworden waren, haben nun geringe Summen Schadensersatz erhalten.

Ein anderes Beispiel für Polizeigewalt beim G20 und die menschenverachtende und rassistische Gedankenwelt deutscher Polizisten findet sich in dem Artikel „Der Schlächter von Hamburg“.

Am 12. April 2024 war der Protestforscher Sebastian Haunss als Gutachter beim Rondenbarg-Prozess. Er sagte, dass die Demonstration am Rondenbarg kein Schwarzer Block gewesen sei, sondern der Schwarze Finger als Teil des Blockadekonzepts. Die Behauptung der Staatsanwältin, dass die Demonstration am Rondenbarg Polizeikräfte binden wollte, betrachtet Haunss als „eine sehr wilde Theorie“. Artikel dazu hat taz und nd veröffentlicht.

Der Prozess wird voraussichtlich noch bis Juni/Juli gehen. Am Tag X, dem Samstag vor der Urteilsverkündung, wird es Demonstrationen in Hamburg und in Karlsruhe geben. Achtet dazu auf Ankündigungen!

Nächste Prozesstermine:

  • 25.04.2024: 13. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 16.05.2024: 14. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 17.05.2024: 15. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Anti-Repressions-Kongress in Leipzig vom 12. bis 14. April 2024

Die Anwendung des §125 StGB – Landfriedensbruch – häuft sich. Während in Leipzig nach dem 03.06.23 über tausend Anklagen nach der Teilnahme an einer angemeldeten Demo im Raum stehen, werden zurzeit Teilnehmer*innen eines Demonstrationszuges der G20-Proteste in Hamburg und Lützerath vor Gericht gezerrt. Die Parallele ist die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration, aus der Straftaten begangen worden sein sollen. Woher kommt dieser Paragraph und was bedeutet der Prozess in Hamburg für uns? Wie lässt sich die Form der Repression in gesellschaftliche Entwicklungen einordnen? Und wie können wir uns dagegen wehren?

Auf dem Podium sitzen eine Angeklagte aus dem Rondenbargverfahren, Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee sowie der Rechtsanwalt Erkan Zünbül.

Unsere Vernetzung gegen ihre Repression.
Mitgehangen, mitgefangen? Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit?

Wann? Sa. 13.4. 19:00–21:00
Wo? linxxnet, Bornaische Straße 3D, Leipzig

Internetseite zum Anti-Repressions-Kongress
Infos zur Rondenbarg-Veranstaltung

Rondenbarg-Prozess im April mit Polizeizeugen und Protestforscher

Im April finden drei Rondenbarg-Prozesstermine statt. Am 11. April wird der zweite Polizeizeuge vor Gericht aussagen und am 12. April ist der Protestforscher Sebastian Haunss beim Prozess als Gutachter für die Fünf-Finger-Taktik durch das Gericht geladen. Ein weiterer Prozestermin ist am 25. April. Kommt nach Hamburg und unterstützt die beiden Angeklagten! Die Berichte der bisherigen Prozesstermine können hier nachgelesen werden.

  • 11.04.2024: 11. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 12.04.2024: 12. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 25.04.2024: 13. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht

Düsseldorf: Veranstaltung gegen den Versuch das Grundrecht auf Demonstrationen anzugreifen

Seit vielen Jahren wurden und werden die Polizei- und Versammlungsgesetze in den verschiedenen Bundesländern verschärft. Oftmals begleitet durch massiven Protest, große Demonstrationen und juristische Auseinandersetzungen bis hin zu Verfassungsbeschwerden. Doch die Kritik bleibt zumeist unbeachtet – vielmehr zeichnet sich bundesweit eine massive Verschärfung ab. Ein gigantischer Repressionswille seitens der Polizeibehörden sowie der Staatsanwaltschaften gegen Linke nimmt immer mehr zu.

Seit über sechs Jahren wird bspw. versucht, Demonstrationsteilnehmer:innen der G20-Proteste in Hamburg zu kriminalisieren. Zuletzt wurden Anfang Januar Verfahren gegen fünf Genoss:innen in Hamburg eröffnet, die an der Demonstration am Rondenbarg teilgenommen haben sollen. Die Bilder der massiven Polizeigewalt gingen um die Welt, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Den jetzt Angeklagten wird nun im Prozess keine individuelle Straftat vorgeworfen, sondern die bloße Anwesenheit auf der Demo ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausreichend für eine Verurteilung. Selbst die vorsitzende Richterin zweifelte bereits bei der Eröffnung des Prozesses an der Verhältnimäßigkeit.
Auch die Großdemonstration im vergangengen Jahr in Lützerath soll nach dem Willen der Polizei und Staatsanwaltschaft ein juristisches Nachspiele haben. Es kam bereits zu mehreren Öffentlichkeitsfahndungen. Einem Genossen wird nun ebenfalls schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Die Parallelen zur Rondebarg-Demo sind auffällig: Er soll Teil einer Gruppe gewesen sein, aus der heraus Straftaten begangen worden sein sollen, und er soll dafür nun in Mithaftung genommen werden.
Und auch das Vorgehen der Polizei in Leipzig schlägt reiht sich in diesem Kriminalisierungswelle ein: am 03. Juni 2023 wurden Demonstrant:innen zehn Stunden lang ohne Verpflegung, Trinkwasser, medizinischer Versorgung oder Zugang zu Toiletten gekesselt und festgehalten! Ergebnis: von 1.323 Personen wurden die Identitäten festgestellt. Und gegen 1.321 von ihnen bestehe jetzt, wie das Innenministerium mittelt „der Anfangsverdacht des schweren Landfriedensbruchs“. Nur die zwei erfassten Kinder werden nicht weiter verfolgt.

Die Parallelen sind alarmierend – was bedeutet das nun für uns als radikale Linke?
Wir geben eine Einordnung der Entwicklungen zu den Novellierungen der Polizei- und Versammlungsgesetze, eine juristische Einschätzung zu den Angriffen auf die Versammlungsfreiheit und unsere Möglichkeiten, uns kollektiv dagegen zu wehren.

Auf dem Podium sprechen:

  • Michèle Winkler, Grundrechtekomitee
  • Anna Busl, Rechtanwältin und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein
  • Ein Beschuldigter bei der Großdemo in Lützerath
  • Ein Angeklagter im Rondenbarg-Verfahren

Unsere Solidarität gegen ihre Repression
Was steckt hinter dem Versuch, das Grundrecht auf Demonstrationen anzugreifen?

Mittwoch* 27. März 2024 * 19:00 Uhr
Linkes Zentrum * Corneliusstraße 108 * Düsseldorf

Mehr Infos: linkes-zentrum.de

Vier Rondenbarg-Prozesstermine im März

Im März gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 14. März um 9:30 Uhr und am 15. März um 9:00 Uhr im kleineren Saal 288. Außerdem findet die Verhandlung am 21. und 22. März statt. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Alle sind eingeladen den Prozess solidarisch zu beobachten.

Zu den bisherigen Prozesstagen gibt es Protokolle, die unter Prozessberichte zu finden sind. Es gibt einige gute Artikel zum Rondenbarg-Prozess unter anderem mit Interviews der Angeklagten. Wir haben dazu eine Übersicht erstellt.

  • 14.03.2024: 07. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 15.03.2024: 08. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 22.03.2024: 09. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.03.2024: 10. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Updates zum G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg

Am 8. und 9. Februar 2024 wurde der Rondenbarg-Prozess in Hamburg am Landgericht fortgesetzt. Es gab von Seiten der Staatsanwaltschaft und dem Gericht das Angebot das Verfahren nach Paragraf 153a Strafprozessordnung gegen Auflagen in Form einer Geldzahlung und der Distanzierung von Gewalt einzustellen.

Für eine Angeklagte ist der Aufenthaltsstatus vom Ausgang des Verfahrens abhängig, daher ist sie auf das Angebot eingegangen, ebenso wie ein weiterer gesundheitlich beeinträchtigter Angeklagter. Beide haben eine Stellungnahme ganz allgemein gegen Gewalt abgegeben. Eine weitere Angeklagte konnte zum Prozesstermin krankheitsbedingt nicht anreisen. Ihr Verfahren wurde abgetrennt.

Zwei Angeklagte werden den Prozess weiter fortsetzen und haben das Einstellungsangebot abgelehnt. Sie haben dazu am 8. Februar eine Prozesserklärung im Gericht verlesen. Darin heißt es: „Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist.“

Bei den Prozessen gibt es eine solidarische Prozessbeobachtung. Zu den einzelnen Prozesstagen werden zeitnah die aktuellen Protokolle veröffentlicht.

Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 22. Februar um 9:30 Uhr und am 23. Februar um 9:00 Uhr. Ab dem 23.02.2024 werden die Verhandlungen im kleineren Saal 288 stattfinden. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen.

  • 22.02.2024: 5. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.02.2024: 6. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

Berlin: Antifa-Tresen zum Rondenbargprozess

Sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg werden immer noch Genoss*innen kriminalisiert. Nach dem Prozessauftakt am 18.01.2024 gegen die Angeklagten des Rondenbarg-Prozesses und den ersten Verhandlungstagen gibt es ein Update zum Stand der Repression von der Soli-Gruppe „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Kommt vorbei, informiert euch und diskutiert mit uns.

Der Westberliner Antifa Tresen lädt jeden 3. Freitag im Monat zu kühlen Getränken & Solicocktails alles auch alkfrei. Musik aus der Dose & was zum Knabbern gibt es auch. Der Ofen glüht wie unsere Herzen!

Veranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Freitag * 16. Februar 2024 * 20:00 Uhr
Rote Insel * S-Yorckstraße * Berlin

Mehr Infos: antifa-westberlin.org

Hannover: Rondenbarg und die Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts

Im Juli 2017 protestierten Zehntausende gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Bereits im Vorfeld kündigte sich auch die zu erwartende Repression an: Camps wurden verboten, die Innenstadt von Hamburg wurde zum demonstrationsfreien Bereich erklärt. Am Tag vor dem Gipfel wurde die „Welcome to Hell“-Demo gewaltsam aufgelöst. Am nächsten Tag stürmten Tausende die rote Zone und blockierten die Zufahrtswege zum Gipfel. Ein Demozug wurde in der Straße Rondenbarg von Spezialeinheiten der Polizei brutal angegriffen und zerschlagen. Menschen wurden teilweise schwer verletzt und eingeknastet. Bisher wurden Einige aus dem Komplex bereits verurteilt. Im Januar 2024 begann die nächste Runde im Rondenbargverfahren gegen sechs Beschuldigte. Sie sollen wegen einer konstruierten „gemeinschaftlichen Tat“ ohne konkret individuellen Strafnachweis verurteilt werden. Wir wollen gemeinsam mit einem Beschuldigten und der Roten Hilfe diskutieren, was es für uns als Linke bedeutet, wenn die bloße Anwesenheit auf einer Demonstration für eine Verurteilung reichen kann.

Veranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Donnerstag * 22. Februar 2024 * 19:00 Uhr
UJZ Korn * Kornstraße 28–32 * Hannover

Mehr Infos: interventionistische-linke.org

Prozesserklärung der Angeklagten vom 08.02.2024

Die beiden Angeklagten, die den Rondenbarg-Prozess weiter fortsetzen und das Einstellungsangebot ablehnten, haben heute folgende Prozesserklärung im Gericht verlesen:

Wir haben uns entschieden, die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen abzulehnen. Seit sechseinhalb Jahren leben wir in Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen: Für jeden von uns ist es eine Belastung hier vor Gericht zu stehen. Als Angeklagte stehen wir unter enormem Druck mit ernsten beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Einbußen. Für eine Mitangeklagte war sogar ihr Aufenthaltsstatus von dem Ausgang dieses Verfahrens abhängig. Manche von uns haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen. Wir alle kritisieren aber einheitlich die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen.

Im Kontext eines massiven Angriffs der Polizei auf die Demonstration am Rondenbarg, bei dem 14 Menschen ins Krankenhaus gebracht werden mussten, wird von uns eine „Distanzierung von Gewalt“ gefordert. Das ist aus unserer Sicht eine Täter-Opfer-Umkehr. Wieso sollen wir uns von etwas distanzieren, das uns überhaupt nicht vorgeworfen wird? Wir können das nicht anders lesen als ein Versuch der Staatsanwaltschaft, uns und die Proteste gegen die G20 zu stigmatisieren. Wann distanzieren sich die verantwortlichen Polizeibeamten? Wann die verantwortlichen Politiker*innen und die Stadt Hamburg für ihren Gipfel der Gewalt? Warum sollen wir Geld zahlen, wenn wir seit fast sieben Jahren unter dem Damoklesschwert dieses Prozesses stehen, jetzt alle zwei Wochen anreisen und die Kosten für unsere Verteidigung bezahlen müssen? Warum sollten manche als Teil des Angebots davon absehen, Entschädigung für die Untersuchungshaft zu fordern?

Bereits in den ersten Verhandlungstagen sind die zentralen Punkte der Anklage in sich zusammengefallen. Die vorsitzende Richterin bezeichnete es am ersten Prozesstag als „Wahnsinn“, das Vefahren in dieser Form überhaupt zu führen. Wir verstehen nicht, warum jetzt auch noch über Auflagen gestritten werden muss. Warum zieht die Staatsanwaltschaft das Verfahren in die Länge? Warum wird der Prozess nicht heute und ohne Auflagen eingestellt?

Wir sind uns der juristischen und politischen Bedeutung dieses Prozesses bewusst. Wir wissen, wie viele aktuelle und zukünftige Verfahren daran hängen und haben schon am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, wie sehr die Versammlungsfreiheit durch dieses Verfahren bedroht ist. Jeder weitere Prozesstag wäre ein Tag zu viel: Allein die Möglichkeit ohne individuellen Tatvorwurf vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen. Das Verfahren muss deshalb noch heute, und ohne Auflagen eingestellt werden.