Seit über drei Monaten läuft der Rondenbarg-Prozess am Landgericht Hamburg. Nach zahlreichen zivilen Zeug*innen wurden mittlerweile auch schon mehrere Polizeizeug*innen im Prozess vernommen. Sämtliche Berichte von den einzelnen Prozesstagen können nachgelesen werden.
Am 15. März fand ein Erörterungsgespräch aller Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung statt. Beim darauf folgenden Prozesstag wurde von der Richterin dazu das Protokoll verlesen. Darin heißt es, dass das Gericht das Ziel verfolgt zu klären „wann eine strafrechtliche relevante Unterstützung von Gewalttäterinnen oder Gewalttätern vorliegt. Als Kriterien kommen insofern etwa die schwarze Kleidung, das einheitliche Schuhwerk und eine etwaige Vermummung in Betracht“.
Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch allein aufgrund von schwarzer Kleidung von Demonstrationsteilnehmer*innen wäre ein massiver Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen.
Das „polizeiliche Einschreiten“ am Rondenbarg sei laut Gericht unverhältnismäßig gewesen, es spielt für das Gericht im Prozess jedoch keine große Rolle. Die Polizeigewalt am Rondenbarg war massiv und führte zu zahlreichen Verletzten. Es waren zwölf Rettungswagen und fünf Notarzteinsatzfahrzeugen nötig, um 14 teils schwer verletzte Demonstrant*innen ins Krankenhaus zu bringen. Auch an vielen anderen Orten gab es während der G20-Proteste Polizeigewalt. Ermittlungen gegen die Täter in Uniform wurden jedoch eingestellt. Drei Attac-Aktivist*innen, die als Teil des „Roten Fingers“ Opfer massiver Polizeigewalt geworden waren, haben nun geringe Summen Schadensersatz erhalten.
Ein anderes Beispiel für Polizeigewalt beim G20 und die menschenverachtende und rassistische Gedankenwelt deutscher Polizisten findet sich in dem Artikel „Der Schlächter von Hamburg“.
Am 12. April 2024 war der Protestforscher Sebastian Haunss als Gutachter beim Rondenbarg-Prozess. Er sagte, dass die Demonstration am Rondenbarg kein Schwarzer Block gewesen sei, sondern der Schwarze Finger als Teil des Blockadekonzepts. Die Behauptung der Staatsanwältin, dass die Demonstration am Rondenbarg Polizeikräfte binden wollte, betrachtet Haunss als „eine sehr wilde Theorie“. Artikel dazu hat taz und nd veröffentlicht.
Der Prozess wird voraussichtlich noch bis Juni/Juli gehen. Am Tag X, dem Samstag vor der Urteilsverkündung, wird es Demonstrationen in Hamburg und in Karlsruhe geben. Achtet dazu auf Ankündigungen!
Nächste Prozesstermine:
- 25.04.2024: 13. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
- 16.05.2024: 14. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
- 17.05.2024: 15. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht