Der Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen im Rondenbarg-Prozess wurde von der Landgerichtskammer angenommen. Er hatte sich beim NDR über deren Bericht zum Prozess beschwert, da ihm dieser zu polizeikritisch war. Der Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin wurde abgelehnt, obwohl sie sich am Nachmittag des 05.06.2024 bei der NDR-Journalistin telefonisch gemeldet hatte und die Auffassung des Schöffen teilte und somit ebenfalls die Medienberichterstattung beeinflussen wollte. Taz und Hamburger Morgenpost berichteten.