Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird in Deutschland zunehmend eingeschränkt durch Versammlungsverbote, repressive Gesetzgebung und Polizeigewalt. Klima-Aktivist*innen werden in Präventivhaft genommen, Antifaschist*innen in Leipzig über Stunden eingekesselt und pro-palästinensische Veranstaltungen und Demonstrationen verboten.
Mit dem seit Januar 2024 in Hamburg laufenden Rondenbarg-Prozess droht ein weiterer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Ein Demonstrationszug mit etwa 200 Teilnehmer*innen war während des G20-Gipfels 2017 auf dem Weg zu den Blockadeaktionen in der Straße „Rondenbarg“ von der Polizei ohne Vorwarnung gewaltsam aufgelöst worden. 14 Personen mussten ins Krankenhaus. Insgesamt 86 Personen wurden angeklagt. Zwei der damals Festgenommenen stehen wegen dieser Demonstration derzeit vor Gericht, der Vorwurf lautet schwerer Landfriedensbruch. Das Besondere an dem Fall ist, dass den Angeklagten keine eigenhändigen Taten vorgeworfen werden, allein ihre Anwesenheit sei strafbar. Durch das Tragen ähnlicher Kleidung soll einem vermeintlichen gemeinsamen Tatplan zugestimmt worden sein bzw. „Straftäter“ gedeckt worden seien.
Eine Verurteilung wäre eine weitere praktische Verschärfung des Paragrafen 125 Landfriedensbruch. In Zukunft müssten dann Demonstrationsteilnehmende damit rechnen, verurteilt zu werden, wenn es zu strafbaren Handlungen auf einer Demonstration kommt. Die bloße Anwesenheit wäre dann strafbar.
Wir wollen über den aktuellen Stand im Rondenbarg-Verfahren sprechen, über die Angriffe auf die Versammlungsfreiheit und die Rolle des Paragrafen 125.
- Rechtsanwalt Adrian Wedel
Verteidiger im Prozess und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), wird die Konsequenzen des Urteils aus einer juristischen Perspektive erörtern - Angeklagte*r im Rondenbarg-Prozess
wird auf die Rolle des Paragrafen 125 und der staatlichen Repression eingehen - Vertreter*in von Amnesty International Deutschland
wird zur Lage der Versammlungsfreiheit in Deutschland sprechen
Podiumsveranstaltung zum G20-Rondenbarg-Prozess in Berlin
Dienstag * 09.07.2024 * 19 Uhr * Emmaus-Kirche * Lausitzer Platz in Kreuzberg