Berlin: Podiumsveranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Ein Demonstrationszug mit etwa 200 Teilnehmer*innen hatte frühmorgens das Protestcamp in Altona verlassen. Auf dem Weg zu den Blockadeaktionen wurde die Demo in der Straße Rondenbarg von der Polizei ohne Vorwarnung brutal angegriffen und zerschlagen.

Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs von insgesamt 85 Betroffenen am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten keine selbst begangenen Straftaten vor, sondern verweist auf „psychische Beihilfe“. Mithilfe des Konstrukts der „gemeinschaftlichen Tat“ wird eine Verurteilung ohne konkret individuellen Strafnachweis anvisiert. Mit einem solchen Urteil würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt werden.

Wir wollen über das Rondenbarg-Verfahren sprechen und darüber wie wir praktische Solidarität organisieren können. Dazu haben wir eingeladen:

  • Vertreterin der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“
    zur Soliarbeit zum Rondenbarg-Prozess
  • Stephan Schrage und sein Kollege Adrian Wedel
    Anwalt einer Angeklagten über die juristische Einschätzung zum Rondenbarg-Verfahren
  • Aktivist der Interventionistischen Linken
    über die Repression im Kontext der Gipfelproteste
  • Angeklagte im Rondenbarg-Prozess
    zu den Ereignissen vor Ort und der politischen Bedeutung

 

Podiumsveranstaltung zum Rondenbarg-Prozess

Dienstag * 09.01.2024 * 19 Uhr
Versammlungsraum im Mehringhof
Gneisenaustraße 2a * 10961 Berlin * 1. Hinterhof * Aufgang III * 1. Etage links