Die Verteidigung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess hat Befangenheitsanträge gegen einen Schöffen und gegen die Richterin gestellt, da die Unvoreingenommenheit zweifelhaft ist.
Die Verteidigung der Angeklagten im Rondenbarg-Prozess hat Befangenheitsanträge gegen einen Schöffen und gegen die Richterin gestellt, da die Unvoreingenommenheit zweifelhaft ist.