Interview mit einer Angeklagten: »Es bleibt bei der Kriminalisierung der Anwesenheit«

Interview zum aktuellen Stand im Rondenbarg-Prozess. Über die BFE-Blumberg, dem Zeugen vom Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg und den möglichen Ausgang des Verfahrens: „Es geht nicht um Taten von Angeklagten, sondern um Mutmaßungen, was die Teilnehmer gewusst haben können. Es bleibt also bei der Kriminalisierung der Anwesenheit und damit bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Mit dem gleichen Konstrukt wird bereits gegen Hunderte Demonstranten ermittelt, unter anderem gegen Antifaschisten in Leipzig und Klimaaktivisten aus Lützerath.“

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