Die Rondenbarg-Massenprozesse beginnen. Als erstes werden die fünf jüngsten Aktivist*innen ab Dezember in Hamburg wöchentlich vor dem Landgericht erscheinen müssen. Der erste Verhandlungstag ist Donnerstag, der 3. Dezember 2020. Tag X, der Samstag vor der Prozesseröffnung, ist somit der 28. November 2020. In mehreren Städten werden Aktionen geplant. In Berlin ist bereits eine Demo und in Braunschweig eine Kundgebung angekündigt. Zeigen wir Solidarität, lassen wir die Betroffenen nicht alleine!
Pressemitteilung der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zum angekündigten Beginn der Rondenbarg Verfahren am 03.12.20 in Hamburg
Am Donnerstag, den 03.12.2020, beginnt der erste Gruppenprozess im Rondenbarg-Massenverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Fünf damals unter 18-jährige Jugendliche werden wegen der Teilnahme an einer Demonstration im Zuge der Proteste gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg vor Gericht gestellt. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem schwerer Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bildung bewaffneter Gruppen. Mehrjährige Haftstrafen sind angedroht. Insgesamt sind über 80 Personen in mehreren Verfahrensgruppen angeklagt.
Zum Hintergrund: Im Juli 2017 fand der G20-Gipfel in Hamburg statt. Zehntausende haben dies zum Anlass genommen, um gegen die kapitalistischen Verhältnisse zu protestieren. Dabei haben sie sich weder von Verbotszonen noch von massiver Polizeigewalt abschrecken lassen. Am 06.07.2017 wurde auf der Straße „Rondenbarg“ in Hamburg ein Demonstrationszug durch die für Gewaltausbrüche bekannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Blumberg der Bundespolizei zerschlagen. Durch den Angriff der BFE wurden viele Demonstrierende verletzt, 14 von ihnen schwer.
Andrea Schmitt von der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zum Beginn der Prozesse: „Nach mehrjährigen Ermittlungen der Polizei, die Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet und Öffentlichkeitsfahndungen beinhalteten, werden nun weitere Aktivist*innen in den sogenannten Rondenbarg-Verfahren vor Gericht gestellt. Das Perfide an den Verfahren ist, dass den Betroffenen keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden. Allein die Teilnahme an einer Demonstration genügt, um die Aktivist*innen mit absurden Strafandrohungen zu konfrontieren. Wie das gerade abgeschlossene Verfahren um die Ereignisse in der Elbchaussee zeigt, legt die Justiz unbedingten Verurteilungswillen an den Tag. Der Nachweis konkreter Straftaten tritt dabei in den Hintergrund. Deshalb ist für uns offensichtlich, dass es sich dabei um politische Verfahren handelt, die die legitimen Proteste gegen den G20-Gipfel nachträglich kriminalisieren sollen.“
Yara Karadeniz ergänzt dazu: „Dass im ersten eröffneten Verfahren die fünf Jüngsten vor Gericht müssen, zeigt ein weiteres Mal die Härte, mit der gegen Teilnehmer*innen an den Protesten gegen den G20-Gipfel vorgegangen wird. Die Verhandlungen werden einmal wöchentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Hamburg stattfinden und sich über mehrere Monate oder gar Jahre hinziehen. Für die Angeklagten aus dem ganzen Bundesgebiet bedeutet das jedes Mal eine weite Anreise. Sie werden aus ihrem sozialen Umfeld gerissen, Schulabschlüsse, beginnendes Studium oder Ausbildung sind deshalb auf absehbare Zeit nicht möglich. Auch mit der absurden Konstruktion der Anklage soll eine abschreckende Wirkung erreicht werden, damit sich Menschen in Zukunft zweimal überlegen, ob sie ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen oder nicht.“
Die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand ruft deshalb bundesweit zum 28.11.2020, dem Samstag vor dem ersten Prozesstag, zu Solidaritätsaktionen mit den Betroffenen auf. Aktionen wird es in mehreren Städten geben. In Berlin wird zu einer Demonstration ab 15 Uhr zum Spreewaldplatz in Kreuzberg mobilisiert.
Bereits am Samstag, den 17.10.2020, wird zu einer Podiumsveranstaltung zur staatlichen Repression nach G20 eingeladen. Beginn ist 19 Uhr in der Emmaus-Kirche am Lausitzer Platz in Kreuzberg.
Teilnehmen werden Fabio, der 2017 vor Gericht stand und 5 Monate in Untersuchungshaft saß. Außerdem ein weiterer Betroffener der Rondenbarg-Verfahren, die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke und Igor Gores vom Bundesvorstand der Roten Hilfe.
Sollten Pressevertreter*innen Interesse an der Veranstaltung haben, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme.
Weitere Informationen unter: gemeinschaftlich.noblogs.org