Die Anwendung des §125 StGB – Landfriedensbruch – häuft sich. Während in Leipzig nach dem 03.06.23 über tausend Anklagen nach der Teilnahme an einer angemeldeten Demo im Raum stehen, werden zurzeit Teilnehmer*innen eines Demonstrationszuges der G20-Proteste in Hamburg und Lützerath vor Gericht gezerrt. Die Parallele ist die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration, aus der Straftaten begangen worden sein sollen. Woher kommt dieser Paragraph und was bedeutet der Prozess in Hamburg für uns? Wie lässt sich die Form der Repression in gesellschaftliche Entwicklungen einordnen? Und wie können wir uns dagegen wehren?
Auf dem Podium sitzen eine Angeklagte aus dem Rondenbargverfahren, Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee sowie der Rechtsanwalt Erkan Zünbül.
Unsere Vernetzung gegen ihre Repression.
Mitgehangen, mitgefangen? Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit?Wann? Sa. 13.4. 19:00–21:00
Wo? linxxnet, Bornaische Straße 3D, Leipzig
Internetseite zum Anti-Repressions-Kongress
Infos zur Rondenbarg-Veranstaltung