Prozessbericht 19 vom 18.07.2024

Die Verhandlung beginnt um 9:45 Uhr im Saal 288. Alle Prozessbeteiligten sind anwesend. 11 Prozessbeobachter*innen sind da. Wie immer müssen alle Beobachter*innen ihre Schuhe bei der Einlasskontrolle ausziehen.

Zeuge Jens Lohdal, Hamburger Einsatzführer des „Einsatzabschnitts Aufklärung“ während des G20 der bereits am 13.06.2024 ausgesagt hatte, sagt erneut aus. Die Richterin erklärt, dass nach der Strafprozessordnung die erneute Zeugenvorladung nötig war da Lohdal aussagte, als der befangene Schöffe anwesend war. Als er nach seinem Alter befragt wird, beschwert er sich, dass sein Alter falsch im Internet stehen würde und er statt 65 Jahre 55 Jahre alt wäre. Währenddessen werden im Zuhöhrer*innenraum Sauerkirsch-Schoko-Geburtstags-Muffins gereicht und verspeist. Die Richterin erläutert, dass es um die Frage geht, ob „Aufklärer*innen“ im Demozug mitgelaufen sind.

Lohdal sagt, dass ihr Auftrag war die „Staatsgäste“ zu schützen und, dass sie die Kenntnis hatten, dass es zu Störungen kommen soll. Ziel der Proteste sei es gewesen die Polizei in Maßnahmen zu verwickeln. Zu keinem Zeitpunkt sei Polizei im Camp gewesen. Dort seien 1000 bis 1500 Menschen zusammengekommen. Sie hatten Kenntnis, dass die Fingertaktik zur Anwendung kommen solle. Auch die Hafenarbeit sollte gestört werden.

Seine Einheit sei eine operative Einheit, die selber keine Maßnahmen durchführe, sondern ihre Informationen den uniformierten Einheiten weiterleite. Nachdem er am 7. Juli 2017 Dienstschluss hatte sei er bereits wieder um 6 Uhr in den Dienst gegangen. Finger Blau und Grün seien bereits vor 6 Uhr vom Camp aus losgelaufen. „Man hörte unterschiedliche Sprachen“. Kurz nach 6 Uhr sei der dritte Finger in schwarz gekleidet gestartet. Viele seien mit Schals und Anglerhüten vermummt gewesen. Im Schwarzen Finger seinen 200 bis 250 Menschen gelaufen. Einen vierten Finger in rot habe es auch noch gegeben. Der sei in die S-Bahn gegangen aber nicht weit gekommen da die S-Bahn durch die Polizei gestoppt wurden sei.

Durch seine „Aufklärer“ wurde gemeldet: Der Schwarze Finger sei geschlossen gelaufen und es wurde „irgendetwas mit Antikapitalismus“ skandiert. In der Schnackenburgallee sei eine Barke auf die Straße gezogen und bei einer Verkehrsinsel sei mit einem Verkehrsschild eine Werbetafel kaputt gemacht worden. Ein Teil hätte sich orangefarbene Warnwesten angezogen. Bei der Autobahnunterführung sei ein Nebeltopf in schwarz gezündet worden. Weitere Werbetafeln und Bushaltestellen seien von schwarz Gekleideten und Vermummten zerstört worden. Er habe daraus geschlossen, dass es ein unfriedlicher Aufzug war. Sie haben sich auf diesen dann konzentriert. Im Aufzug sei kein „Polizist“ von ihnen gewesen. Auch Pflastersteine und Gehwegplatten auf dem Gehweg seien gemeldet worden.

Als dann aus dem Süden uniformierte Einheiten gekommen seien, sei der Aufzug dann in den Rondenbarg eingebogen. Personen hätten Rucksäcke mit Wechselklamotten bei sich gehabt. Diese hätten sich dann „bürgerlich“ gekleidet. Sie hätten später immer wieder Personen getroffen, die durch den Wasserwerfer durchnässt waren.

In der Schnackenburgallee seien immer wieder Leute in den Aufzug dazugekommen. Dieser sei also von 200 auf 250 Personen angewachsen. Ob diese vom Grünen und Blauen Finger kamen wisse er nicht. Die Richterin merkt an, dass davon das erste Mal berichtet wird. Er bestätigt noch einmal, dass immer wieder Kleingruppen sich dem Aufzug angeschlossen hätten. Bewurf sei nicht gesehen und gemeldet worden. „No G20“ sei auf die Straße gesprüht worden. Gemeldet wurden sei aber, dass welche auf ein Betriebsgelände gegangen seien und das Gebäude mit Steinen beworfen hätten. Durch diese Unfriedlichkeit seien uniformierte Kräfte herangezogen worden. Grün und Blau seien friedlich gewesen, Schwarz unfriedlich.

Auf Befragung der Richterin sagt Lohdal aus, dass seine „Aufklärer“ vor Ort ihrer Dienstelle die Meldungen gemacht hätten. Eine weitere Person, seine Kollegin Erdmann, hätte dann nach Wichtigkeit gefiltert und an ihn weitergeleitet. Er hätte zum G20 fünf oder sechs Unterabschnitte gebildet. Eine Einheit hätte er kurzfristig durch Erkenntnisse in der Nacht am Camp postiert. Es habe eine starke „Gegenaufklärung“ auf Fahrrad und Motorrad gegeben, die auch Polizeikräfte angesprochen hätten.

Richter Werner erklärt, dass der zivile „Aufklärer“ Christopher Korte in seiner polizeilichen Vernehmung angegeben hatte im Camp, also in einer Versammlung, unterwegs gewesen zu sein. Lohdal geht davon aus, dass das dann ein Fehler gewesen sei.

Auf Nachfrage von Richter Pohle gibt Lohdal an, dass sie niemals in Aufzügen unterwegs wären, sondern am Straßenrand oder vor oder hinter dem Aufzug. Hier seien sie mit Fahrrad oder PKW hinterhergefahren: „Wir waren ziemlich dicht dran“. Neben dem Aufzug wäre niemand von ihnen gewesen: „Ging gar nicht“. Lohdal gibt noch mal an, dass geschildert wurde, dass Personengruppen dazu kamen. Wann und wo wisse er nicht. Auf Nachfrage der Schöffen gibt er an, dass er davon ausgehe, dass mehr gemeldet wurde als in den EPS-Webprotokollen dokumentiert wurde.

Auf Nachfrage der Verteidigung sagt Lohdal, dass er nicht ausschließen könne, dass auch Personen in der Schnackenburgallee Ecke Rondenbarg dazugekommen sind. Und weiter: Vielleicht seien Gegenstände auf die Fahrbahn befördert worden, um zu verhindern, dass Polizei hinterherkommt oder um zu verhindern, dass Autos zu dicht auffahren. Um genau zu erfahren, wer uniformierte Kräfte hinzubeordert hat müsste der Einsatzabschnittsführer Einsatzkräfte gefragt werden. Lohdal gibt an, dass seine zivilen Polizeikräfte bewaffnet sind und ein Kommunikationsmittel bei sich haben. Er könne es nicht ausschließen, dass Zivilpolizist*innen aus anderen Bundesländern in der Versammlung mitliefen. Auf eine weitere Nachfrage der Verteidigung gibt er an, dass er sich vor seiner ersten Aussage am 13. Juni 2024 mit einem Kollegen der auch beim G20 eingesetzt war ausgetauscht hätte. Zudem habe er im Internet nach „Rondenbarg Prozess“ gesucht und eine Mitschrift seiner Aussage gefunden in der sein Alter falsch angegeben worden sei. Auf Befragung der Verteidigung gibt Lohdal an, dass es die Hamburger Linie gebe: „Ohne Anmeldung und Anmelder läuft kein Aufzug“. Diese Aufzüge würden „aufgestoppt“.

Lohdal wird um 11:25 Uhr unvereidigt entlassen.

Die Richterin gibt an, dass Zeuge Starke, Einheitsführer BFE Blumberg, nicht geladen wird, weil eine Angehörige schwer erkrankt sei. Die Prozessbeteiligten zeigen sich einverstanden. Weiter gibt sie an, dass aus ihrer Sicht die Beweisaufnahme am 15. oder 16. August geschlossen werden könnte und die Plädoyers dann am 15. und 16. gehalten werden könnten. So könnte dann die Verkündigung am 26. August stattfinden.

Mittagspause von 11:35 bis 13:07 Uhr.

Zeuge Uwe Schlitt, Bundespolizei Hünfeld aus Hessen, Wasserwerferhundertschaft, 56 Jahre alt, wird vernommen. Er war Fahrer des Wasserwerfers „Hün 1“. Sie seien am 7. Juli 2017 von den Messehallen zum Einsatzort gerufen worden. Sie wären die ersten Polizeieinheiten gewesen, die vor Ort waren. Sie sind von der Schnackenburgallee in den Rondenbarg gefahren. Ihnen seien 100 Personen in schwarz gekleidet entgegengekommen. Sie hätten daraufhin Wasser abgegeben.

Auf Befragung der Richterin gibt Schlitt an, dass es auf dem Weg von den Messehallen zur Schnackenburgallee schlimm ausgesehen hätte. Es hätte Rauch und Barrikaden die weggeräumt waren gegeben. An den genauen Wortlaut des Einsatzbefehls könne es sich nicht mehr erinnern. Im Rondenbarg wäre es ihm wie eine Fluchtbewegung vorgekommen. Für ihn hätte es so ausgesehen als ob sie vom vermummten „Schwarzen Block“ angegriffen werden. Ihr Kommandant hätte den Befehl zur Wasserfeigabe gegeben. Die Wasserwerferbesatzung bestehe aus: „1 Fahrer, 1 Beobachter (vorne links), 2 Werfer, 1 Kommandant“. In der Schnackenburgallee habe er keine schwarz gekleideten Personen wahrgenommen. Von Steinen auf der Straße in der Einmündung zur Rondenbarg habe er nichts mitbekommen. Er sei auch über keine Steine rübergefahren. Dies hätte er mitbekommen. Auch Rauch habe er dort in der Einmündung nicht wahrgenommen.

Auf weitere Befragung führt Schlitt aus, dass der Wasserwerfertrupp-Einheitsführer in einem VW-Bus säße. Dieser VW-Bus ist ganz vorne gefahren. In der Einmündung zum Rondenbarg wäre der VW-Bus noch ein Stück weiter gerade aus gefahren um den Wasserwerfern Platz zu machen damit diese zuerst in den Rondenbarg fahren konnten. Er gibt an im Vorfeld wenig von der Lage vor Ort gewusst zu haben. Sie hätten bevor sie die Blumberger Einheit gesehen haben nicht gewusst, dass sich diese im Rondenbarg befände. Vor Wasserabgabe würde der Kommandant eine Durchsage über die Lautsprecher machen. Ob eine Durchsage im Rondenbarg erfolgte wisse er nicht. Sie seien mit drei Wasserwerfern und dem VW-Bus als Führungsfahrzeug am Rondenbarg gewesen. Warum Menschen die links und rechts am Wasserwerfer vorbei wollten mit Wasser beschossen wurden, könne er nicht sagen.

Video von „Hün 2“ Kamera rechts wird gezeigt. Zu sehen ist wie „Hün 1“ in den Rondenbarg fährt und direkt ohne Durchsage noch während des Fahrens die Demo mit Wasser beschießt.

Video von „Hün 1“ Kamera links wird gezeigt. Das Führungsfahrzeug ist zu sehen. Dann setzt sich der Wasserwerfer an die Spitze und fährt auf die Demo zu und schießt mit Wasser ohne Durchsage auf die Demo. Auf Nachfrage sagt der Zeuge das Durchsagen gemacht werden, wenn Zeit dafür ist.

Der Zeuge Schlitt wird unvereidigt um 13:48 Uhr entlassen.

Anwalt Wedel gibt eine Erklärung zum Zeugen Siebensohn ab, in der erläutert wird, dass der Beweiswert der Aussage des Zeugen als gering einzustufen ist. Siebensohn hatte bei der Vernehmung gesagt, dass seine Aussagen zur Versammlung größtenteils auf persönlichen Einschätzungen und Schlussfolgerungen basieren und nicht belegbar sind. Der Zeuge hatte ausgesagt, dass zur Vorbereitung der Aktionen am 07.07.2017 Aktionskonferenzen stattgefunden haben und dass Blockaden geplant seien und es die Fingertaktik geben solle. Hinsichtlich einer Teilnahme der Gruppierung „Roter Aufbau“ an den Aktionskonferenzen gebe es keine belegbaren Anhaltspunkte. Es gebe keine Erkenntnisse dahingehend, wer genau Teilnehmer*innen der Konferenzen waren. Siebensohn gab an, dass er über keinerlei Erkenntnisse zur Vorbereitung des Schwarzen Fingers verfügt. Die Einschätzung des Zeugen, dass es sich bei den Teilnehmer*innen des Schwarzen Fingers um Personen mit einer höheren Bereitschaft zur Militanz gehandelt habe, ergab sich für ihn daraus, dass der Rote Aufbau den Finger initiiert habe, was er alleine daraus schließe, dass Halil S. vor Ort festgestellt wurde. Sämtliche Angaben des Zeugen zur Beteiligung des Roten Aufbau an der Vorbereitung des Fingers, sowie zum genauen Ablauf dieser Vorbereitung seien lediglich Schlussfolgerungen gewesen, die auf der vermeintlichen Anwesenheit von Halil S. im Rondenbarg basieren. Der Zeuge sagte weiter aus, dass es auch „Schwarze Blöcke“ gebe, die nicht für eine aktive Gewaltbereitschaft stünden. Weiter bekundete er auch, dass bei dem angenommenen Ziel in die Innenstadt zu gelangen natürlich keiner der Beteiligten ein Interesse daran gehabt habe, bei vorher erfolgenden Auseinandersetzungen mit der Polizei verletzt rauszugehen. Außerdem sagte er aus, dass sich Personen dem Finger hätten anschließen können, die keine Kenntnis von den seiner Ansicht nach beteiligten Gruppen oder dem seiner Vermutung nach konspirativ erarbeitetem Plan gehabt haben. Als Beleg für die Gewaltbereitschaft des Roten Aufbau führte der Zeuge das Video „blac bloque revenge“ an. Dieses Video ist jedoch von einer Gruppe aus Belgien, die im Schwarzen Finger nicht festgestellt wurde. Ein Zusammenhang zwischen dem Video und der Versammlung ist nicht vorhanden.

Es gibt neue „Augenscheins- und Verlesungsliste VI“.

Die Richterin verliest in 30 Minuten einen 17-seitigen „Sachstandsbericht 1 – Requisition“ welchen der Ermittlungsführer SOKO Schwarzer Block Richters am 07.09.2017 verfasste. Darin werden der Sammelpunkt und „Marschwegverlauf“ des „Schwarzen Blocks“, im Bericht als SwBl abgekürzt, beschrieben. Im Bericht heißt es, dass die Mitglieder dieses SwBI sich aus Personen zusammensetzte, die im Protestcamp im Altonaer Volkspark übernachteten. Der aus etwa 150 bis 200 Personen bestehende SwBI begab sich laut dem Bericht nach dem Grünen und dem Blauen Block aus Richtung des Protestcamp kommend, über den Parkplatz in Richtung Sylvesterallee. Der SwBI bewegte sich dann auf der Fahrbahn der Schnackenburgallee in südlicher Richtung auf die Straßenzüge Holstenkamp/Bornkampsweg.

Zur Charakterisierung des Gruppenauftretens des Blocks heißt es im Bericht, dass die Mitglieder des SwBI beim Abmarsch bereits geschlossen, nicht in „Teilgrüppchen“ zersplittert, bis auf wenige erkennbare Ausnahmen durchgängig dunkel/schwarz gekleidet waren. Eine komplette Vermummung aller Mitglieder des SwBI war zu Beginn des Marsches noch nicht vorhanden, viele trugen aber bereits Sonnenbrillen oder Kapuzen. Im Bericht steht, dass die polizeilichen Aufklärer im weiteren Verlauf feststellten, dass Baustellenbaken und Verkehrsschilder auf der Schnackenburgallee lagen beziehungsweise gezogen wurden. Das offene Mitführen von gefährlichen Gegenständen konnte nicht beobachtet werden. Die polizeilichen Aufklärer beobachteten wie an einer Brücke ein Nebeltopf gezündet wurde und eine „Farbschmiererei“ an einem leerstehenden Firmenobjekt vorgenommen wurde. Im Bericht steht außerdem, dass die Aufklärer die Entglasung beziehungsweise Beschädigung von Bushaltestellen beobachtet haben sollen.

Des Weiteren steht im Bericht, dass sich der Block von der Schnackenburgallee in den Rondenbarg bewegte und dort auf die eingesetzten Polizeikräfte traf, die diesen aufstoppten. Es werden in dem Bericht 14 Steinwürfe und vier Blitz-Knall und Rauchkörperwürfe auf die Polizeikräfte genannt. Im Bericht wird dann die Flucht über das Firmengelände der Firma Transthermos beschrieben, bei der ein Teilstück des Geländers überwunden wurde, um dann anschließend auf das etwa zwei Meter tiefer gelegene Parkplatzgelände zu gelangen. Auch weitere Fluchtwege werden im Bericht nachgezeichnet. Auf den weiteren Seiten wird auf die sichergestellten Bekleidungsstücke und Gegenstände eingegangen. Es werden Steine, eine Zwille, Latthammer, Fäustel, Feuerlöscher, Krähenfüße, pyrotechnische Gegenstände, Spraydosen, Stahlseile und diverses Maskierungsmaterial aufgeführt. Eine Auswertung der sichergestellten Gegenstände wurde durch Spurenvernichtung durch Schimmelbildung und auch Spurenauswaschung durch den massiven Wasserwerfer-Einsatz nahezu unmöglich. Ein weiteres Kapitel geht auf das Protestcamp im Altonaer Volkspark ein.

Richters schreibt, dass 75 Personen als Beschuldigte identifiziert wurden. Vor Ort wurden davon 73 Personen festgestellt, von denen 14 Personen ins AK Altona und ins UKE verbracht worden sind. Es sollen weitere Personen über die Videoauswertung ermittelt werden. Im Bericht wird zum Schluss die Aussage des Zivilfahnders Elwert genannt laut dem ein Bewurf von Polizeikräften durch Angehörige des Schwarzen Fingers, der bereits
zuvor in der Schnackenburgallee stattgefunden haben soll. Der Beamte Koenig-Marx
konnte die Wahrnehmung des Beamten Elwert nicht sicher bestätigen.

Nach der Verlesung des Berichts wird ein Screenshot vom Facebook-Account der Waterkant Antifa gezeigt. Darauf ist ein Mobivideo zu sehen und eine Auflistung von Terminen wie einem Revolutionären Block auf der „Welcome to Hell“-Demo am 06.07.2017, Blockaden und direkte Aktionen am 07.07.2017. Das Video von „G20 entern“ welches unter diesem Facebook-Eintrag abrufbar ist wird gezeigt.

Eine Zuschrift vom 20.06.2024 die Siebensohn vom Staatsschutz Hamburg ans Landgericht gefertigt hat wird durch die Richterin verlesen. Hierin geht es noch mal um das „militante Mobilisierungsvideo“ „Black Bloc Revenge“. Laut Siebensohn sei es nicht mehr auffindbar.

Ein Video auf der Facebook-Seite von „Action Autonome Liège“ mit dem Namen „Black Bloc Revenge“ wird gezeigt.

Ein kleiner Ausschnitt des Videos vom „Revolutionären Block“ auf der LL-Demo 2017 wird gezeigt. Mutmaßlich hält darin ein Angeklagter eine Rede für AKAB.

Die Richterin verließt eine Erklärung in der es heißt, dass Starke von der BFE Blumberg nicht geladen wird und stattdessen seine polizeilichen Vernehmungen und Aussagen beim Prozess gegen Fabio in diesen Prozess eingeführt werden.

Die Richterin will nochmal, dass eine Angeklagte etwas über ihre finanziellen Verhältnisse sagt. Die Staatsanwältin hätte vor zwei Wochen Kontoeinsicht beantragt, um herauszubekommen wie hoch ein mögliches monatliches Einkommen sei. Die Staatsanwältin gibt an, dass dies bis zu sechs Wochen dauern kann.

Die Richterin kündigt für den morgigen Verhandlungstag einen richterlichen Hinweis an.
Die Sitzung wird für heute um 14:53 Uhr beendet.